Beschlussvorlage - VO/2020/3668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt als Mitglieder des Kuratoriums der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ folgende Personen:

 

  1. den Bürgermeister der Hansestadt Wismar, Herrn Thomas Beyer
  2. den Propst der Propstei Wismar, Herrn Marcus Antonioli
  3. die Vertreterin der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Wismars, Frau Marie-Anne Schlaberg
  4. die Vertreterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Frau Dr. Rosemarie Wilcken
  5. der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest, Herr Manuel Krastel
  6. sechs Bürgerschaftsmitglieder

(a)   Herrn Dr. Gerd Zielenkiewitz, Fraktion Für-Wismar-Forum

(b)   Frau/Herrn…………………………...

(c)    Frau/Herrn……………………………

(d)   Frau/Herrn……………………………

(e)   Frau/Herrn……………………………

 (f)   Frau/Herrn…………………………
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Die Wiederberufung ist zulässig.

r die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 bestellt und berufen. Somit endete ihr Mandat am 25.02.2020. Aufgrund der verwaltungsinternen Übergabe der Zuständigkeit für die Stadtkirchenstiftung verzögerte sich die Bestellung der Mitglieder für die neue Mandatsperiode. Da bis heute weder dringend notwendige Beschlüsse, noch damit verbundene Anträge bei der Stadtkirchenstiftung eingegangen sind, sind mit dem Ablauf der Mandate der Kuratoriumsmitglieder zum 25.02.2020 keine negativen Folgen für die Arbeit der Stadtkirchenstiftung verbunden.

In § 7 Absatz 3 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:

Dem Kuratorium soll laut § 7 (3) der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ der jeweilige Bürgermeister der Hansestadt Wismar vorstehen. Ferner soll dem Kuratorium der Propst der Propstei Wismar, ein Vertreter der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ein Vertreter der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars, mindestens 6 Bürgerschaftsmitglieder sowie eine weitere, durch die Bürgerschaft zu benennende Person, angehören.

Die oben unter 1 5 genannten bisherigen Mitglieder des Gremiums haben bereits mitgeteilt, dass sie ihr Mandat fortsetzen wollen. Von den Fraktionen ist bisher ein Vorschlag zur Besetzung eingegangen. Somit obliegt es der Bürgerschaft selbst, vor der Entscheidung über den Beschlussvorschlag fünf weitere Mitgliederr die noch offenen Mandate zu benennen.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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