Fraktionsantrag - VO/2013/0763
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Entschädigung von Trainern, Übungsleitern und Betreuern im Kinder- und Jugendsport
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Bürgerfraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion Bürgerfraktion
- Beteiligt:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bürgerfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, inwieweit gemeinnützige Sportvereine in der Hansestadt Wismar durch Umschichtungen im Haushalt ab dem Jahre 2014 stärker finanziell gefördert werden können, um sie in die Lage zu versetzen, höhere Aufwandsentschädigungen für Trainer, Übungsleiter und Betreuer im Kinder- und Jugendsport zahlen zu können.
Sachverhalt
Begründung:
Innenminister Lorenz Caffier hat am 27.08.2013 im Kabinett die neue Verordnung über die
Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich
Tätigen (EntschVO M-V) vorgestellt. Von der Erhöhung der Entschädigungssätze profitieren vor allem die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker. Die möglichen Höchstsätze bei den Sitzungsgeldern sind bspw. von bisher flächendeckend 30 Euro auf 60 Euro in den Landkreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten sowie auf 40 Euro in allen weiteren Gemeinden und Ämtern angehoben worden.
Der Kinder- und Jugendsport in den gemeinnützigen Sport-Vereinen lebt vom Engagement der Trainer, Übungsleiter, Betreuer.
Nach § 3 Nr 26 Einkommensteuergesetz (EStG) darf ein nebenberuflich tätiger Trainer, Übungsleiter, Betreuer usw. jährlich zu bis 2.400,- Euro steuerfrei erhalten.
Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist am 01.03.2013 in Kraft getreten und regelt, dass diese Änderung rückwirkend ab 01.01.2013 gilt.
