Fraktionsantrag - VO/2013/0762
Grunddaten
- Betreff:
-
Behindertenbeauftragte(r) der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Bürgerfraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion Bürgerfraktion
- Beteiligt:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bürgerfraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2013
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Sachverhalt
Begründung:
Der gleichlautende Beschlussvorschlag der Bürgerfraktion zur Sitzung der Bürgerschaft im April 2013 wurde zur Beratung in den Gesundheits- und Sozialausschuss verwiesen und dort beraten. Leider hat der Ausschuss auch nach Ablauf von 5 Monaten bisher kein Votum für oder gegen den Antrag abgegeben. Das Thema ist nach Auffassung der Bürgerfraktion zu dringlich und bedeutsam, als das es weiter unbeachtet bleibt. Deshalb wird der gleichlautende Beschlussvorschlag mit gleichlautender Begründung erneut eingereicht.
Zu den Aufgaben des zukünftigen Behindertenbeauftragten der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar soll es gehören
die Belange behinderter Menschen in den Gremien der Bürgerschaft und gegenüber der Stadtverwaltung deutlich zu machen, Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen und ihre Interessen bei Rats- und Verwaltungsentscheidungen wahrzunehmen.
die Inklusion von Kindern in vorschulische und schulische Einrichtungen voranzutreiben
bei Bauvorhaben und im Gebäudebestand der Gemeinde auf Barrierefreiheit zu achten
die selbstbestimmte, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe behinderter und von Behinderungen bedrohter Menschen in der Stadt Wismar voranzubringen (im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und des Behindertengleichstellungsgesetzes M-V).
die Situation von behinderten Bürgern im öffentlichen Parkraum, insbesondere in den Wohngebieten und vor öffentlichen Gebäuden zu verbessern
Anregungen und Kritiken aus der Bevölkerung entgegenzunehmen, die dazu beitragen, das Leben in der Gemeinde behindertengerechter zu gestalten.
Ratsuchende mit Informationen und Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen
regelmäßige Sprechstunden für Betroffene und Angehörige anzubieten
Die/der Behindertenbeauftragte hat das Recht, an Bürgerschafts- und Ausschusssitzungen als Sachverständiger für die Belange behinderter Menschen beratend teilzunehmen.
Barrierefreiheit beschränkt sich aber nicht nur auf bauliche Maßnahmen. Auch öffentliche Veranstaltungen und die Nutzung der gemeindlichen Internetseiten müssen für jeden - ob behindert oder nicht - in gleicher Weise zugänglich sein.
Es ist wichtig, dass der Informationsfluss und die Kooperation zwischen Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und Betroffenen innerhalb der Hansestadt Wismar gewährleistet sind.
Von besonderer Bedeutung ist ein vorurteilsfreier, vorbehaltloser und verständnisvoller Umgang mit behinderten Menschen in Hansestadt Wismar.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat bereits vor Jahren erfolgreich einen Behindertenbeauftragten mit der Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe betraut.
