Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2020/3628

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 7 Absatz 1 der Satzung der „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ besteht das Stiftungskuratorium aus 11 Mitgliedern, die durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bestellt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von jeweils 5 Jahren berufen. Wiederberufung ist zulässig.

Für die gegenwärtige Mandatsperiode wurden die Kuratoriumsmitglieder in der Bürgerschaftssitzung am 26.02.2015 (Vorlage – VO/2014/1078) bestellt und berufen. Somit endete ihr Mandat spätestens am 25.02.2020.

 

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Folgen ergeben sich mit Beendigung der Mandate der Kuratoriumsmitglieder zum 25.02.2020 für die „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“
  2. Wann ist mit einer Bestellung der Mitglieder für die neue Mandatsperiode zu rechnen?


 

Loading...