Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3616

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Benutzungs und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Absatz 2 Satz 3 lautet neu:

Grundlage für die Erhebung und Speicherung der Daten ist Art. 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO.

 

§ 2 Absatz 2 Satz 4 lautet neu:

Folgende Daten werden beim Benutzer erhoben: Name, Vorname, Postanschrift, E-Mailadresse und Geburtsdatum. Die Angabe der E-Mailadresse ist nicht verpflichtend.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die derzeitige Fassung der Satzung ermöglicht es den Mitarbeitenden der Bibliothek nicht, die E-Mailadresse von Benutzern zu speichern und per E-Mail Kontakt zu ihnen aufzunehmen. Dies soll ermöglicht werden um den Arbeitsaufwand und den Papierverbrauch zu reduzieren und um zeitgemäßer und schneller zu kommunizieren.

 

 

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