Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2020/3619

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung: Seit dem 28. 04. 2020 ist die neue STVO bekannt. Auch wenn die neue STVO auf Grund von formalen handwerklichen Fehlern derzeit ausgesetzt ist, so sind doch wesentliche Änderungen vorgesehen, so unter anderem zum Radverkehr. Wir fragen den Bürgermeister der Hansestadt Wismar nach den Vorbereitungen zur Umsetzung der neuen STVO, mit deren wieder in Kraft treten zu rechnen ist:

 

1. Wie weit ist der Stand der Vorbereitungen zur Umsetztung der neuen STVO ?

 

2. Wie wird der in der neuen STVO vorgesehene Überholabstand im Bereich der Altstadt, insbesondere in Einbahnstraßen, eingehalten werden können ?

 

3. Welche derzeit für entgegenkommenden Radverkehr geöffneten Einbahnstraßen werden im Zuge der neuen Regelung nicht mehr geöffnet bleiben ?

 

4. Wenn die Öffnung der Einbahnstraßen für entgegenkommenden Radverkehr an parkenden Fahrzeugen scheitern soll, welche Lösungsansätze hat die Hansestadt Wismar hier vorgesehen ?

 

5. In der neuen STVO wird das Parkverbot an Kreuzungen von derzeit 5 Metern auf 8 Meter ausgeweitet, wie weit ist die Stadt in der Vorbereitung dieser Neuregelung ?

 

6. Ist die im Zuge der Neuregelung der STVO vorgesehene Einführung des Grünen Pfeils für Radfahrer auch in Wismar vorgesehen ?  Wenn Ja, an welchen Stellen im Stadtgebiet ? Wenn Nein, was spricht dagegen ?

 

7. Ist die Einrichtung von Fahrradzonen im Bereich der Hansestadt Wismar vorgesehen ? Wenn Ja, an welchen Stellen der Stadt ? Wenn Nein, was spricht dagegen ?

 

8. Ist es vorgesehen in der Hansestadt Wismar Parkzonen am Straßenrand für Fahrräder einzurichten ? Wenn Ja, an welchen Stellen ? Wenn Nein, was spricht dagegen ?


 

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