Beschlussvorlage - VO/2020/3540
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Straßennamen im "Wohn-und Mischgebiet Lembkenhof" und im "Gewerbegebiet Wismar West II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.1 Abt. Bauordnung
- Bearbeiter:
- Maria Petzke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Petzke, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2020
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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10.08.2020
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14.09.2020
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Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.
Mit dem Bau der neuen Straße im „Wohn-und Mischgebiet Lembkenhof“ werden die Festlegungen im Bebauungsplan Nr. 8/91 (siehe Anlage 1) zum Teil umgesetzt.
Nach Fertigstellung der geplanten Straße ( Planstraße A ) wird die jetzige Zu-und Abfahrt auf die „Lübsche Straße“ gemäß B-Plan nur noch als Fuß-und Radweg fungieren. Deshalb wird eine Zufahrt in das Wohn-und Gewerbegebiet Lembkenhof“ perspektivisch nur noch über die Kreuzung an der Berufsschule erfolgen.
Das „Wohn-und Mischgebiet Lembkenhof“ liegt in unmittelbarer Nähe der Wismarer Werft aber auch hinter dem Lembkenhof.
Die Straße „Am Lembkenhof“ besteht bereits als Spange zur„Lübschen Srraße“.Deshalb sollte die Planstraße A den Straßennamen“ Hinter dem Lembkenhof“ erhalten, da dies für die Anwohner die bisher die provisorische Anschrift „Am Lembkenhof“ hatten , verträglicher erscheint.
Zu2.
Im „Gewerbegebiet Wismar West“ ist eine neue Straße, die Planstraße B geplant. Diese neue Straße soll als Zufahrtstraße zur Wismarer Werft in der Hansestadt Wismar fungieren. Die Planstraße B bindet an die bestehende „Werftstraße“an. Deshalb und auf Grund der erhofften Führung in den Navigationssystemen direkt über die Tangente zur Werft sollte die Planstraße B auch den Straßennamen „Werftstraße“ erhalten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
