Beschlussvorlage - VO/2020/3478
Grunddaten
- Betreff:
-
Medienentwicklungsplan für die Schulen der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 20.1 Abt. Kämmerei; I Bürgermeister; II Senator
- Verantwortlich:
- Grohmann, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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07.09.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2020
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist für 7 Schulen (5 Grundschulen, 2 Regionale Schulen) zuständiger Schulträger gemäß § 103 Absatz 1 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V). Die Wahrnehmung der Schulträgerschaft ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde gemäß § 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V).
Der Schulträger gewährleistet nach § 102 SchulG M-V ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen und ist in diesem Zusammenhang u.a. verantwortlich für die Deckung des Sachbedarfs des Schulbetriebes.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Dezember 2016 mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt" ein Handlungskonzept für die zukünftige Entwicklung der Bildung in Deutschland vorgelegt.
Die Hansestadt Wismar hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung als Schulträger nunmehr auf Grundlage der von den Schulen jeweils erarbeiteten pädagogisch begründeten Medienbildungskonzepte (MBK) einen entsprechenden Medienentwicklungsplan (MEP) zu erarbeiten, umzusetzen und fortzuschreiben, um die technische Infrastruktur für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien herzustellen und deren Funktionalität stetig zu gewährleisten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Schulträgern in diesem Rahmen auf Antrag mit Unterstützung von Mitteln des Bundes nach Maßgabe von Art. 104c des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz – GG), der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPaktFöRL M-V) sowie des § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V) Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur.
Voraussetzung für eine Zuwendung für schulische Maßnahmen nach Ziff. 2.1 DigitalPaktFöRL M-V ist, dass für alle Schulen in Zuständigkeit des Schulträges, die vom Antrag umfasst sind, ein Medienentwicklungsplan (MEP) des Schulträgers als auch entsprechende Medienbildungskonzepte (MBK) der Schulen vorliegen.
An Schulen sind nach DigitalPaktFöRL M-V folgende Maßnahmen zuwendungsfähig:
a) Investitionen
- Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen
- schulisches WLAN
- Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule
- digitale Arbeitsgeräte
b) Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler.
Die Fördersumme ergibt sich entsprechend der DigitalPaktFöRL M-V aus festgesetzten Sockelbeträgen für Schulen je Schulart und Festbeträgen auf Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2017/18.
Der Sockelbetrag ist zweckgebunden und für eine Förderung der jeweiligen Schule einzusetzen. Sofern einzelne vom Förderantrag umfasste Schulen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über die notwendige Infrastruktur verfügen, können die Sockelbeträge für weitere vom Antrag umfasste Schulen eingesetzt werden.
Zur notwendigen Infrastruktur gehören nach Ziff. 2.1.1 Buchst. a-c DigitalPaktFöRL M-V insbesondere:
- Aufbau /Verbesserung der digitalen Vernetzung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, einschl. notwendiger Hardwarekomponenten zur Steuerung der Netzwerkinfrastruktur der Schule und Servertechnik
- schulisches WLAN (unter Beachtung der spezifischen Vorgaben)
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln oder Displays nebst zugehöriger Steuergeräte) zum Betrieb in der Schule
Der schülerabhängige Festbetrag kann variabel für die vom Förderantrag umfassten Schulen zweckgebunden eingesetzt werden.
Der Bund und das Land M-V haben mittlerweile den DigitalPakt Schule um das Sonderproramm „Schülerendgeräte“ und das Sonderprogramm „Lehrerendgeräte“ aufgestockt. Durch die sich daraus ergebende höhere Förderung können die Mehrkosten im investiven Bereich, die sich gegenüber der Haushaltsplanung im Zuge der Erstellung des MEP‘s ergeben haben, aufgefangen werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat Corona-bedingt allen Schulen (landesweit) die Lernplattform „Its-Learning“ zur Verfügung gestellt. Über diese Lernplattform wird sukzessive Lernsoftware für den digitalen Unterricht zur Verfügung gestellt. Wie diese zukünftig finanziert werden soll und welche Softwareangebote an den Wismarer Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen, ist zur Zeit ungeklärt. Daher ist der Aufwand in den Folgejahren zurzeit noch nicht bezifferbar. Die notwendigen Lizenzgebühren werden in den Haushaltsplanungen ab 2022 zu beachten sein.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: 07 | 21520.5231000 | Aufwand in Höhe von | 421.714 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 21110.5231000 | Aufwand in Höhe von | 120.000 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 21520.6816610 21520.6816620 21110.6816610 21110.6816620 21150.6816610 21150.6816620 21120.6816610 21120.6816620
| Einzahlung in Höhe von | 192.298 € 15.885 € 181.177 € 15.516 € 89.115 € 6.682 € 136.391 € 11.967 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: 07 | 21520.7854200 21110.7854200 21150.7854200 21120.7854200
| Auszahlung in Höhe von | 312.784 € 218.470 € 33.566 € 112.546 €
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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765,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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430,4 kB
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4
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(wie Dokument)
|
17,7 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
912,6 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
