Beschlussvorlage - VO/2018/2790-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Baumaßnahme „Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13“ als Ersatzneubau umgesetzt wird.
  2. Das bisherige Investitionsvolumen ist entsprechend an die aktuelle Baukostenentwicklung anzupassen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit der Grundsatzentscheidung der Bürgerschaft vom 30.08.2018 (VO/2018/2790) hat die Hansestadt Wismar sich mit dem Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beworben. Die Investitionskosten für die Sanierung der Sporthalle wurden 2018 mit 4.233.110,00 Euro nach ersten Planungen angegeben.

 

Im B/A (VO/2018/2790-01) vom 17.03.2020 wurde der Bürgerschaft mitgeteilt, dass die Hansestadt Wismar mit dem Vorhaben ausgewählt wurde und eine Förderung von 3,8 Mio. Euro in Aussicht gestellt wird.

Schon mit diesem B/A wurde darauf hingewiesen, dass seitens der Verwaltung eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen wird, um einzuschätzen, ob an einer Sanierung der Halle festgehalten wird oder stattdessen ein Ersatzneubau zu favorisieren ist.

 

Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung hat nun ergeben, dass ein Ersatzneubau die Vorzugsvariante ist, da nach Begutachtung der vorhandenen Bausubstanz und der Energieverbrauchswerte eine Sanierung nicht wirtschaftlich erscheint. Außerdem ist die Umsetzung der Barrierefreiheit sowohl für Besucher und Besucherinnen als auch Sportler und Sportlerinnen in geeigneter Weise möglich. Darüber hinaus kann ein Ersatzneubau besser auf die heutigen Bedürfnisse der Sportler und Sportlerinnen angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die wettkampftauglichen Sportflächen.

 

Durch die Baukostenentwicklung in den vergangenen Jahren ist das für die Sanierung geplante Investitionsvolumen von ursprünglich 4,2 Mio. Euro nicht auskömmlich.

Aufgrund dessen wird für einen Ersatzneubau mit Investitionen (nach Stand derzeitiger Baukosten) in Höhe von 4,5 Mio. Euro gerechnet zuzüglich Abbruchkosten in Höhe von 500.000 Euro.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt – Maßnahme 21151001 / TH07

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

21151.6816610

Einzahlung in Höhe von

3.800.000 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

21151.7852200

Auszahlung in Höhe von

5.000.000 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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