Beschlussvorlage - VO/2012/0632
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung für den Neubau einer Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung Schulhort "Kagenmarkt", Prof.-Frege-Str., 23970 Wismar aus
Städtebaufördermitteln: 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. jedoch 450.000,--€, Bauherrin: Perspektive gGmbH Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.62 SG Hochbau; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten; Sonstige - Beratung mit Externen; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Groth, Jan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2012
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12.09.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft möge beschließen, den Neubau des Schulhortes Kagenmarkt auf dem Grundstück der Perspektive gGmbH, Prof.-Frege-Str., mit Städtebauförderungsmitteln als Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gem. StBauFR M-V 2011, max. jedoch mit 450.000,-- zu fördern. Die Förderung der Einzelmaßnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums:
- zur Bewilligung des Fördermittelantrages 2014 (Bürgerschaftsbeschluss VO/2013/0729 im August
2013) auf StBauFm i.H.v. 1,0 Mio. ,
- zur Änderung der städtischen Prioritätenliste Gesamtmaßnahme Kagenmarkt,
- zum Raumkonzept und der Angemessenheit der Kosten des Neubaus und
- der Verfügbarkeit von Städtebauförderungsmitteln im Zeitraum von 2013 bis 2015.
Sachverhalt
Begründung:
Bauherrin: Perspektive Wismar gGmbH, Prof.-Frege-Straße 76, 23970 Wismar
Lage:
Das zu bebauende Grundstück der Perspektive gGmbH ist nordöstlich der Altstadt der Hansestadt Wismar im Fördergebiet Wismar Ost Kagenmarkt gelegen. Das Grundstück befindet sich zukünftig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 75/09 Stadtteilzentrum Kagenmarkt (derzeit in Bearbeitung, Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft v. 30.04.2009).
Planung:
Die Perspektive gGmbH beabsichtigt den weiterhin akut bestehenden Hortplatzbedarf, der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Rudolf-Tarnow-Schule, durch einen Neubau zu bedienen. Planung und Raumkonzept des Hortneubaus sind im Anhang dargestellt. Für die Betreuung der Schüler weist das Raumkonzept Gruppenräume und Mehrzweckräume / Hausaufgabenräume aus. Komplettiert wird der Bau durch Sanitärräume, Verkehrsflächen, Garderoben, Lagermöglichkeiten und einen Büroteil.
In seiner Gestaltung wird sich der zu errichtende Schülerhort an die bestehende Rudolf-Tarnow-Grundschule anlehnen.
Kosten:
Die aktuelle Kostenschätzung (Stand: 29.07.2013) geht von Gesamtkosten i.H.v. 1.582.000,-- aus. Die Gesamtkosten beinhalten die Kostengruppen 100 bis 700 in vollem Ansatz.
Finanzierung:
Der Schulhortneubau ist gemäß Buchstabe F4.3 StBauFR M-V grundsätzlich förderungsfähig. Die Förderung wird mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt. Vor einer abschließenden förderrechtlichen Beurteilung zum Förderungsumfang, auf Grundlage einer qualifizierten Kostenberechnung, ist jedoch die Prüfung der Angemessenheit der Baukosten (ZBau-Prüfung) in Abhängigkeit der Höhe des Fördermitteleinsatzes entweder durch das Landesförderinstitut oder die kommunale Bauverwaltung vorzunehmen. Erst auf dieser Basis kann die verlässliche Fördermittelbeantragung beim Wirtschaftsministerium erfolgen und eine definitive Förderungshöhe benannt werden. Ein Baubeginn ohne Zustimmung des Wirtschaftsministeriums ist ausgeschlossen.
Einordnung in die Gesamtmaßnahme:
Der Schülerhort ist neben dem geplanten Neubau einer freiwilligen Feuerwehr, als Hochbaubedarf in der aktuellen Prioritätenliste sowie im Antrag 2014 (Beschluss der Bürgerschaft VO/2013/0729 im August 2013) zur Gesamtmaßnahme Kagenmarkt vermerkt. Der Investitionsaufwand im Hochbaubereich erfordert den Einsatz von rd. 863.000,-- StBauFm. Jeder über diesen Rahmen hinausgehende Förderungsbedarf kann zum Wegfall von anderen wichtigen Bauvorhaben führen.
Derzeit stehen dem Sondervermögen Kagenmarkt bereits bewilligte StBauFm i.H.v. ca. 1.447.364-- zur Umsetzung in den Jahresscheiben 2012-2017 zur Verfügung. Für die Bauvorhaben Talliner Str. werden rd. 335.000,-- , für den 1. BA der Prof.-Frege-Str. rd. 382.00,-- gebunden. Der Neubau des Gerätehauses der freiwilligen Feuerwehr soll mit rd. 413.000,-- aus StBauFm unterstützt werden. Dementsprechend stehen für das BV Schülerhort nur ausreichend StBauFm zur Verfügung, wenn:
- das Wirtschaftsministerium den regulären Antrag 2014 (Bürgerschaftsbeschluss VO/2013/0729 im August 2013) auf StBauFm i.H.v. 1,0 Mio. bewilligt
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Finanzmittelausstattung des Sondervermögens und der bestehenden Prioritätensetzung, insbesondere zum Neubau der Feuerwehr in 2014/2015, bedarf es somit neben der Einhaltung der förderrechtlich relevanten Maßgaben vor allem der Deckelung des Fördermitteleinsatzes auf max. 450.000,-- für den Schülerhort. Entsprechend sind die aktuell vorliegende Kostenschätzung kritisch fortzuschreiben und alle möglichen Einsparpotentiale auf ihre Tragfähigkeit hin zu prüfen.
Darüber hinaus ist durch die Bauherrin die Zwischenfinanzierung der gesamten Baukosten sicherzustellen, da der Zeitpunkt einer definitiven Fördermittelbereitstellung für das Vorhaben nur in Abhängigkeit der Zustimmungslage und Mittelbereitstellung durch das Wirtschaftsministerium benannt werden kann. Eine Fördermittelbereitstellung kann sich somit u. U. in die Jahre 2014 ff. verschieben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
X | Keine finanziellen Auswirkungen (da die Fördersumme von max. 450.000,-- aus dem städtebaulichen Sondervermögen Kagenmarkt finanziert werden soll.) |
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
3. Investitionsprogramm
| Die Maßnahme ist keine Investition |
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (Sondervermögen/Prioritätenliste Kagenmarkt) |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
X | neu |
| X | freiwillig |
| eine Erweiterung |
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| Vorgeschrieben durch: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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232 kB
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3
|
(wie Dokument)
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512,3 kB
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4
|
(wie Dokument)
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480,6 kB
|
