Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3599

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Aufhebung Beschluss Vorzugsvariante Hochbrückenersatzbau

 

 

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Sachverhalt

 

Die Bürgerschaft nimmt den festgestellten Denkmalstatus des Gebäudes der ehemaligen Malzfabrik/Wismaria zur Kenntnis.

 

1. Die Bürgerschaft hebt den Beschluss vom 15.02.2018 zur Vorlage VO/2018/2572 ersatzlos auf.

 

2. Die Bürgerschaft beschließt die Einbeziehung des Hochbrückenersatzbaus in die ohnehin durchzuführende umfassende Verkehrsentwicklungsplanung.

 

Begründung:

 

Die Bürgerschaft beschloss am 15.02.2018 u.a.

 

...“Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Variante Nr. 4 als Vorzugsvariante weiter zu verfolgen.“...

 

Die Vorzugsvariante 4 setzt voraus, dass das Gebäude der Malzfabrik, als Wismaria bekannt, abgerissen wird.

Ein Antrag der Fraktion FDP/Die GRÜNEN, sich zunächst über alle Varianten zu informieren, wurde seinerzeit mehrheitlich abgelehnt.

 

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Areal erworben wurde und das Gebäude saniert werden soll. Auch wurde der Denkmalstatus bekannt, wonach ein Abriss gar nicht möglich wäre.

 

Um den Weg frei zu machen für eine neue ergebnisoffene Diskussion der Varianten für einen Hochbrückenersatzbau, ist es erforderlich, den nicht umsetzbaren Beschluss vom 15.02.2018 aufzuheben.

 

 

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