Beschlussvorlage - VO/2020/3494

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft bestellt Frau Petra Steffan gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in Verbindung mit § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung für die Dauer von fünf Jahren zur Gleichstellungsbeauftragten.


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

§ 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) schreibt vor, dass in hauptamtlichen Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich zu bestellen ist. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung in der derzeit geltenden Fassung festgelegt, dass die Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre durch die Bürgerschaft zu bestellen ist.

 

Im Stellenplan 2020/2021 ist für die Wahrnehmung der Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten ein Anteil von 0,5 VZÄ (20 Wochenstunden) vorgesehen.

Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 28.05.2015 wurde Frau Petra Steffan für die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung zum 05.08.2015 zur Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Wismar bestellt. Bereits zuvor hatte Frau Steffan diese Aufgaben im Rahmen einer ebenfalls auf fünf Jahre angelegten Bestellung ausgeübt.

 

Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten führt Frau Steffan nach wie vor gewissenhaft und mit viel Engagement aus. Folglich kann festgestellt werden, dass Frau Steffan sich als Gleichstellungsbeauftragte bewährt hat. Die Planstelle der Gleichstellungsbeauftragten ist mit der Entgeltgruppe 10 ausgewiesen. Es wird vorgeschlagen, Frau Steffan erneut für weitere fünf Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten zu bestellen.

Frau Steffan sind neben den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten auf Beschluss der Bürgerschaft vom 29.10.2015 Stellenanteile im Umfang von 0,5 VZÄ im Rahmen der Willkommenskultur übertragen worden. Als Sachbearbeiterin Willkommenskultur besetzt sie damit die mit 0,5 VZÄ ausgewiesene Planstelle 1001.06 (Stellenplan 2019). Es ist daher beabsichtigt, Frau Steffan ab dem 05.08.2020, wie bisher, im Umfang von 0,5 VZÄ mit den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten zu betrauen.


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11106.5022100

Aufwand in Höhe von

33.100

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11106.5022100

Auszahlung in Höhe von

33.100

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11106.5022100

Aufwand in Höhe von

33.100

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11106.5022100

Auszahlung in Höhe von

33.100

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Die Personalkosten wurden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 41 KV M-V

 

 

Loading...