Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form die Betriebe, die unter die Spielvergnügungsteuersatzung der Hansestadt Wismar fallen, wegen der zwangsweisen Schließung zur Eindämmung der Corona-Pandemie unterstützt werden können. 

Dabei sind u.a. zu prüfen:

1.     Befristeter Verzicht auf Erhebung der Vergnügungsteuer im Jahr 2020.

2.     Befristete Absenkung der Vergnügungsteuer im Jahr 2020.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Branche war in Mecklenburg-Vorpommern ganz besonders von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen, weil die Betriebe im Land noch geschlossen bleiben mussten, während in allen Bundesländern der Zugang unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln längst ermöglicht wurde.

Dabei geht es landesweit um 130 Betriebe mit 1.100 Beschäftigten und es geht dabei um Existenzen, um Schicksale. Ganz abgesehen davon geht es auch darum, dass ein verantwortungsvolles Spielen unter Beachtung der bestehenden Regeln einen Beitrag zur Zerstreuung gerade in Zeiten der häuslichen Isolation darstellt und uns absichert gegen illegales Glücksspiel oder regelloses Zocken auf fragwürdigen Internet-Portalen.

Die Fraktion Liberale Liste - FDP fordert eine Gleichbehandlung mit anderen Branchen, die Lockerungen und Unterstützung erfuhren. So könnte eine zeitlich befristete Aussetzung oder Absenkung der Spielvergnügungsteuer helfen, die Betriebe und Beschäftigungsplätze zu erhalten und unverschuldete Umsatzausfälle zumindest ein wenig zu kompensieren.

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