Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie der Bereich der Fußgängerzone Krämerstrasse/Brunnen durch das regelmäßige Befahren von Kraftfahrzeugen ohne Sondernutzungserlaubnis aus der Böttcherstrasse zur Breitenstrasse/Bademutterstrasse durch die Fußgängerzone zu unterbinden ist. 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Fußgängerzone ist hinsichtlich des Gemeingebrauchs auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Das Befahren der Fußgängerzone mit dem PKW ist grundsätzlich unzulässig, genauso wie das Halten und Parken, weil das den Gemeingebrauch überschreitet und daher eine Sondernutzungserlaubnis erfordert. Dabei soll nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Das Schutzgut darf durch die Sondernutzungserlaubnis nicht wesentlich beeinträchtigt werden, denn die Sicherheit der Fußgänger hat in einer Fußgängerzone besonderen Vorrang (STVO).

 

Da die Durchfahrt aus der Böttcherstrasse über die Fußgängerzone durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt ist, kommt es durch den regelmäßigen Verkehr von Kraftfahrzeugen im Bereich des Brunnens Krämerstrasse häufig zu Gefährdungssituationen von Fußgängern und Fahrradfahrern. Insbesondere Familien mit kleinen Kindern nutzen den Brunnen zum Verweilen. Hier ist es selbst mit Schrittgeschwindigkeit den Verkehrsteilnehmern schwer möglich die Übersicht zwischen spielenden Kleinkindern, flanierenden Besuchern der Stadt und Cafebesuchern zu behalten. 

Es wird gebeten zu prüfen, inwieweit der PKW- Verkehr, z.B über die Neustadt, abgeleitet werden kann und nur noch dem Lieferverkehr mit Sondernutzungserlaubnis die Durchfahrt innerhalb bestimmter Zeiten gewährt wird. 

 

Insbesondere in den Sommermonaten, in denen die Hansestadt Wismar als Tourismusmagnet viele Gäste in den Innenstadtbereich zieht, erscheint hier, um eine mögliche  Gefährdung von z.B spielenden Kindern und Fußgängern auszuschließen, eine zeitnahe Umsetzung zwingend notwendig. 

 

 



 

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