Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3548

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zustand kleiner Straßen und Gassen in der Altstadt zu erheben und festgestellte Zustandsmängel baldmöglichst abzustellen, um die Nutzung durch Fußgänger, auch mit Kinderwagen und Gehhilfen, für Radfahrer und Kraftfahrzeuge zu gewährleiten und Unfallgefahren abzuwenden. 

Die Bürgerschaft bittet um Prüfung, ob kleine Straßen und Gassen in der Altstadt, dem Beispiel der Sargmacherstraße folgend, generell auf ein Niveau von Fahrbahn und Bürgersteigen gebracht werden können und in welchem Zeitraum dies umsetzbar wäre. 

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Sachverhalt

Begründung:

Der jetzige Zustand der meisten Gassen befindet sich partiell in einem für Anwohner, gehbehinderte Menschen, Kinder, ältere Menschen und Radfahrer katastrophalen Zustand und schließt diese an der Nutzung und Teilhabe am öffentlichen Raum aus.

Der Versuch, die aktuelle Dreiteiligkeit der Gassen mit Straße und Bürgersteigen zu bewahren, verhindert eine gefahrlose, zumindest zumutbare Nutzung durch Fußgänger, erst recht wenn diese mit Gehhilfe, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind.

Die gefahrlose Nutzung muss aber allen Anwohnern und Besuchern ermöglicht werden!

Auch Radfahrer können die Straßen aufgrund des schlechten Zustandes des Pflasters kaum mehr befahren.

Abhilfe brächte hier eine barrierefreie Naturstein-/Klinker-Pflasterung mit wenigstens partiell relativ glatter Oberfläche, so dass Gehbehinderte und auch andere Nutzer nicht mehr auf grobem und teilweise abgesacktem Pflaster umknicken.

Eine solche barrierefreie, einteilige Befestigung ohne Randsteine würde dann auch eine Bezeichnung als Spielstraße erlauben und damit den Fußgängern und Radfahrern den Verkehrsraum zugänglich machen, der bislang wegen der Gefahr durch schnelle Kraftfahrzeuge und der groben Pflasterung mit Schlaglöchern gemieden werden musste. Eine weitere Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge und Fahrräder sollte zudem geprüft werden. 

Die mittelalterliche Pflasterung in Wismar wies sicher keine Dreiteiligkeit als Prinzip auf, so dass diese auch nicht aus Denkmalschutzgründen auf Kosten der Verkehrssicherheit und der allgemeinen Zugänglichkeit durchgesetzt werden sollte.

Vielmehr würde sich mit einer Einteiligkeit der Gassen ein öffentlicher (Verkehrs)raum für alle Nutzer erschließen, der dem historischen Anspruch wie auch moderner Stadtplanung entspricht.

Als gelungenes Beispiel einer erfolgreichen Sanierung und Nutzung mag die Sargmacher Straße gelten.

Bisher festgestellte davon betroffene Straßen:

Bauhofstraße

Beguinenstraße

Büttelstraße

Frische Grube

Grüne Straße

Kleinschmiedestraße

St.-Nikolai-Kirchhof

Wallstraße

Weberstraße

Wollenweberstraße


 

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