Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3545

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Wismarer Bürgerschaft beschließt, dass der Kunstrasen in der Bürgermeister-Haupt-Straße in den Monaten April - September täglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in den Monaten Oktober - März von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Öffentlichkeit geöffnet wird. Hierfür gilt zunächst eine Probezeit von drei Monaten.
 

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Sachverhalt

Begründung:

Durch die neuen Anforderungen der Corona-Pandemie kommt der Nutzung von Sportplätzen eine besondere Bedeutung zu. Auch im Hinblick auf eine eventuelle zweite Corona-Welle ist die öffentliche Nutzung des Kunstrasenplatzes mit ausreichend Platz und Großfeldcharakter positiv zu bewerten.

 

Die Vorgaben der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung dieses Sportplatzes stellt für Freizeitsportler außerdem eine erhebliche Hürde dar. Antragsverfahren mit einer längeren Frist sind für Kinder, Jugendliche und Familien unpraktikabel.

 

Nutzungszeiten der einzelnen Vereine sind für alle Besucher des Kunstrasens deutlich darzustellen.

 

 

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