Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2020/3547

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

In einigen Straßen in der historischen Altstadt Wismars sind zwischenzeitlich die Abfallbehälter (Mülltonnen) dauerhaft auf öffentlichem Grund, nämlich unmittelbar vor den Häusern, stationiert. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild einer UNESCO-Weltkulturerbestadt, sondern widerspricht auch Satzungsrecht der Hansestadt. 

Die Fraktion Liberale Liste – FDP hat dazu folgende Fragen, welcher Grundlage (etwaigen Sondergenehmigung) diese Handlungsweise der Hauseigentümer entspricht, und falls eine Genehmigung vorliegt, welche Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben werden.

 

Dazu hat die Fraktion folgende Fragen:

Fragen:

1.     Auf welcher Grundlage, wann und wie lange dürfen Abfallbehälter im öffentlichen Raum vor dem Haus aufgestellt sein?

2.     Gibt es Sondergenehmigungen für die langfristige oder dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes zum Abstellen der Abfallbehälter?

3.     Werden für eine mögliche Sondergenehmigung Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raumes erhoben?

4.     Werden Anwohner darauf hingewiesen, dass die Abfallbehälter grundsätzlich nicht im öffentlichen Raum aufgestellt werden dürfen?


 

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