Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3511
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand kleinerer Straßen und Gassen in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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09.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zustand kleiner Straßen und Gassen in der Altstadt zu erheben und die Priorität der Sanierung zu erhöhen.
Im Falle einer Sanierung sind unbedingt die Belange von Fußgängern, Radfahrern und Menschen mit Handicap stärker als bisher zu berücksichtigen, durch ein einheitliches Niveau von Fahrbahn und Gehweg.
Sachverhalt
Begründung:
Der jetzige Zustand der meisten Gassen befindet sich partiell in einem für Anwohner, Menschen mit Handicap, Kinder, ältere Menschen und Radfahrer katastrophalen Zustand.
Der derzeitigen Aussage des Bauamtes entsprechend, soll die Anordnung zwischen Straße und Bürgersteig nicht verändert werden. Dieses Verhalten dient jedoch nicht der Sicherheit der Menschen.
Die Bürgersteige sind zum Teil so schmal, dass niemand diese begehen kann. Wenn man auf die Straße ausweicht oder abrutscht, läuft man Gefahr, von einem motorisierten Fahrzeug angefahren zu werden, das bei der zulässigen Geschwindigkeit von zumeist 30 km/h nicht schnell genug reagieren kann.
Der Straßenzustand in der Wismarer Altstadt muss auch in den Seitenstraßen und kleinen Gassen sicherlich Weltkulturerbe-Ansprüchen entsprechen, aber auch Sicherheitsaspekten genügen und nutzungsgerecht und menschenwürdig sein.
Es lässt sich in Einklang bringen, wie es in der Sargmacherstraße bereits umgesetzt wurde.
Eine weitere Fahrgeschwindigkeitsbegrenzung für KFZ und Fahrräder sollte zudem geprüft werden.
Alternativ gäbe es die Vorgabe, die Fußgängerwege allgemein auf die für einen Rollstuhlfahrer passierbare Breite zu verändern, falls man nicht bereit ist, die Höhe der Bordsteinkanten zu verändern.
Das hätte allerdings zur Folge, dass die Straßenbreite geringer wird.
Bisher festgestellte davon betroffene Straßen:
Bauhofstraße, Beguinenstraße, Büttelstraße, Frische Grube, Grüne Straße, Kleinschmiedestraße, St.-Nikolai-Kirchhof, Wallstraße, Weberstraße, Wollenweberstraße
