Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3515
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt des Hundessportplatzes und Verzicht auf den Bau eines öffentlichen Parkplatzes auf dem ehemaligen HEVAG-Gelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / Fraktion FÜR-WISMAR-Forum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt den Hundesportplatz und dessen Zufahrt im Bereich des ehemaligen HEVAG-Geländes zu erhalten.
2. Die Bürgerschaft beschließt zu Gunsten des geschützten Biotops und der vorhandenen Waldfläche auf den geplanten öffentlichen Parkplatz im Bereich HEVAG-Gelände zu verzichten.
Sachverhalt
Begründung:
Der Hundesportverein OG Wismar unterhält sein Vereinsgelände seit über 30 Jahren am aktuellen Standort und ist lokal, bundesweit und teilweise auch über die Grenzen hinweg etabliert und bekannt. Mit viel ehrenamtlicher Initiative wurde diese ehemalige wilde Müllkippe für den Hundesport nutzbar gemacht und naturnah bewirtschaftet. Für einen Neuanfang an dem von der Stadt vorgeschlagene Ausweichsstandort weitab von der Stadt ohne jegliche Infrastruktur fehlt dem Verein die nötigen Ressourcen. Die Bürgerschaft sollte das ehrenamtliche Engagement anerkennen, fördern und nicht opfern für einen weiteren Wohnmobilplatz. Zusätzlich ist die Notwendigkeit eines weiteren Wohnmobilplatzes in Frage zu stellen, weil erst vor kurzem ein neuer Wohnmobilpark am Hoher Damm in Betrieb gegangen ist. Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, müsste das Gelände aufgeschüttet werden. Dadurch müssten u.a. 45 Bäume gefällt werden und es würde ebenfalls einen Eingriff in den Wasserhaushalt des Feuchtgebiets bedeuten. Die jetzige Nutzung ist deshalb aus ökologischer, sozialer, gesellschaftlicher Sicht unbedingt erhaltungswert.
Die Umwidmung einer Waldfläche kann nur bei einem BESONDEREN öffentlichen Interesse erfolgen (Landeswaldgesetz - LWaldG). In der unmittelbarer Umgebung des genannten Gebietes befinden sich bereits mehrere Parkplätze, die zudem näher an den Zielen der potentiellen Nutzer (Innenstadt, KiTa usw.) liegen. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept (Konzept Ruhender Verkehr von 2011 vom Ing.büro IVAS Ingenieure Dresden) hat Bedingungen für zusätzliche Parkflächen definiert, die von dem geplanten Parkplatz nicht erfüllt werden können. Vor kurzem hat die Stadt auf den Ausbau des Parkplatz Turmstrasse verzichtet und kämpft mit einer zu geringen Auslastung des Parkhauses am Alten Hafen. Zusätzlich plant ein Investor im Bereich des geplanten Einkaufzentrums 300 Stellplätze, die außerhalb der Geschäftszeit auch von Anwohnern und Besuchern genutzt werden könnten. Durch die Errichtung der geplanten Parkfläche erfolgt ein wesentlicher Eingriff in das direkt angrenzende geschützte Biotop (Aufschüttung und damit Eingriff in den Wasserhaushalts im sensiblen Feuchtgebiet, zusätzlich werden 10 Bäume auf Grund der Höhenveränderungen gefällt werden müssen).
Ein BESONDERES öffentliches Interesse , das den erheblichen ökologischen Eingriff rechtfertigt würde, ist nicht zu erkennen.
