Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2020/3486-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfbericht und Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2016 der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V
- Federführend:
- 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Nadine Gaska
- Verantwortlich:
- Treumann, Corinna
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2016 einschließlich der Städtebaulichen Sondervermögen Altstadt, Friedenshof, Lübsche Burg und Kagenmarkt.
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfbericht als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beraten und macht darüber hinaus keine weiteren Feststellungen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 hat zu Feststellungen geführt, die jedoch nicht so wesentlich sind, dass sie zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führen.
Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss 2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss vermittelt trotz der Feststellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Hansestadt Wismar und der Städtebaulichen Sondervermögen.
Jens-Holger Schneider
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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