Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3512
Grunddaten
- Betreff:
-
Erleichterungen in Anwendung der Sondernutzungssatzung und der Gestaltungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft bekennt sich zum Tourismus, zum Einzelhandel und zur Gastronomie in der Hanse- und Weltkulturerbestadt Wismar und anerkennt die infolge der Beschränkungen der Corona-Pandemie eingetretenen Probleme für die Unternehmen und Beschäftigten dieser Branchen.
Die Bürgerschaft erklärt, für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020, auf Antrag Lockerungen der Regelungen der Sondernutzungssatzung und, soweit erforderlich, der Gestaltungssatzung zuzulassen.
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen der Sondernutzungssatzung und Gestaltungssatzung rechtlich geregelt werden können und wie diese bei haushalterischen Auswirkungen ggf. gegenfinanziert werden könnten.
Folgende Eckpunkte sollten hierbei Berücksichtigung finden:
- Absenkung der Sondernutzungsentgelte
- Ausweitung von Außenflächen, sofern verkehrsrechtlich zulässig, um mehr Gäste und Kunden bedienen zu können
- Lockerungen hinsichtlich Auslagen für den Einzelhandel, sofern verkehrsrechtlich zulässig
Sachverhalt
Begründung:
Durch die Corona-Pandemie mussten die meisten Geschäfte, alle Restaurants und alle Hotels, teilweise innerhalb kürzester Zeit, schließen. Folge dessen waren sofortiger Umsatzeinbruch, Kurzarbeit und schwere Folgen für die Branchenbetriebe.
Inzwischen werden schrittweise die Maßnahmen gelockert. Durch Beschränkungen wie Abstandsregeln, verkürzte Öffnungszeiten und ein verändertes Konsumverhalten der Gäste und Kunden, die in ihrem Einkommen ebenfalls durch die Corona-Beschränkungen ebenfalls Einschnitte hinnehmen mussten, können dennoch nur begrenzt Umsätze erzielt werden.
Eine Möglichkeit, wie die Hansestadt Wismar unterstützen kann, wäre der teilweise oder vollständige Verzicht auf Sondernutzungsentgelte für einen begrenzten Zeitraum.
Eine andere Möglichkeit ist die Ausweitung von Nutzungsflächen im Außenbereich, wo immer dies möglich ist. Hotels und Gastronomie-Betriebe dürfen in einer beschränkten Zeitspanne und mit begrenzter Gästezahl geöffnet werden. Stünden diesen im Außenbereich mehr Flächen zur Verfügung, könnten innerhalb der zeitlichen Beschränkung und bei Beachtung der Abstandsregeln mehr Gäste bewirtet werden.
Auch der Einzelhandel kann bei einer Lockerung der Regeln in der Regel mehr Umsatz generieren und so die Einbußen der letzten Monate zumindest teilweise kompensieren.
Die Bürgerschaft sollte hier ein klares Signal setzen für die Branchen, die besonders stark durch die Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen sind.
