Antrag aus der Politik öffentlich - VO/2020/3503
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung eines Nachteilsausgleichs für die Wismarer Gastronomie und Einzelhandel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Jeanette Stieber
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion / Fraktion DIE LINKE.
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Wismarer gastronomischen Einrichtungen und Einzelhandelsunternehmen mehr öffentliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeiten sollten dort wo sie rechtlich zulässig sind unkompliziert eingeräumt werden. Für die diesbezüglich eingeräumten Sondernutzungen sollen für die Dauer der Einschränkungen wegen der COVID-19 Pandemie keine Gebühren erhoben werden.
Sachverhalt
Begründung:
In der derzeitigen Situation gibt es eine Reihe von Vorgaben für die Einhaltung von Abständen und Hygienevorschriften für Einzelhändler und Gastronomen. Diese Vorgaben schränken deren Möglichkeiten ein Gäste zu empfangen und zu bewirten und Waren auszustellen. Dadurch ergeben sich auch nach den massiven Corona bedingten Einschränkungen der jüngeren Vergangenheit auch weiterhin Nachteile für die genannte Gruppe. Um den Wismarer betroffenen Unternehmen unkompliziert und schnell zu helfen soll die oben angeführte Prüfung und Einräumung von zusätzlichen Flächen im öffentlichen Raum erfolgen.
