Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2020/3446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bundestag hat durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019 den Gemeinden das Recht eingeräumt, zum 01.01.2025 auf baureife Grundstücke als gesonderter Grundstückgruppe aus städtebaulichen Gründen einen gesonderten Hebesatz (Grundsteuer) festzulegen. Es handelt sich um eine Kannbestimmung.

Wir bitten den Bürgermeister um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1.     Sind die Voraussetzungen für die Anwendung der Kannbestimmung nach Grundsteuergesetz § 25 Absatz 5 derzeit im Gemeindegebiet Wismar gegeben?

2.     Welche Gebiete betrifft dies derzeit? Bitte führen Sie alle Gebiete tabellarisch auf.

3.     Um wieviele Grundstücke handelt es sich?

4.     Beabsichtigt der Bürgermeister in absehbarer Zeit zur Anwendung der Kannbestimmung eine Willenserklärung abzugeben bzw. eine Beschlussvorlage, einen Satzungsentwurf oder ähnliches in dieser Sache in die Bürgerschaft einzubringen? Wenn nicht, bitte begründen.

5.     Welcher Hebesatz ist aus Sicht des Bürgermeisters zur Mobilisierung der baureifen Grundstücke in Wismar heute angemessen?



 

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