Beschlussvorlage - VO/2020/3477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar -in der Fassung der 2. Änderung vom 13.03.2019.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die vorliegende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird aus folgendem Grund erforderlich:

  • Einführung des „Guten-Morgen-Tickets“ auf dem Parkplatz Altstadt/Hafen.

 

Im Zuge der Kreuzungsmaßnahme der Deutschen Bahn in der Poeler Straße wird auch der Parkplatz zwischen dem ZOB und der Ladestraße in Anspruch genommen. So ist ab 01.06.2020 wegen der Umverlegung von Versorgungsleitungen die Zufahrt für den Parkplatz nicht mehr gegeben. Im weiteren Verlauf der Bautätigkeit wird die Baustraße für den Ausbau des Knotenpunktes Poeler Tor über den Parkplatz verlaufen, sodass der vor allem von Beschäftigten frequentierte Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Für die Beschäftigten bieten sich zwei alternative Parkmöglichkeiten an:

  1. Parkplatz Bahnhof; hier besteht die gleiche Tarifstruktur wie auf dem Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 einschließlich „Guten-Morgen-Ticket“
  2. Parkplatz Altstadt/Hafen; dieser Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des ZOB.

Hier muss die Tarifstruktur um das „Guten-Morgen-Ticket“ erweitert werden damit Beschäftigte, die ihren PKW zwischen 04:00 und 09:00 Uhr auf dem Parkplatz abstellen, das Tagesticket ebenfalls für 1,00 Euro erwerben können.

 

Für die Touristen, die den Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 bisher auch nutzten, stehen im Parkhaus Altstadt-Hafen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.  Wohnmobile können auf die beiden Stellplatzanlagen Schiffbauerdamm und Redentin verwiesen werden.

Für die Einführung des „Guten-Morgen-Tickets“ auf dem Parkplatz Altstadt/Hafen ist die Benutzungs- und Entgeltordnung anzupassen.

 

Neben der geänderten Benutzungs- und Entgeltordnung (Anlage 1) ist eine Synopse beigefügt (Anlage 2)..

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

                  X

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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