Beschlussvorlage - VO/2020/3436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der namentlichen Bezeichnung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 68/17 von "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, Sondergebiet öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" (Bezeichnung im Aufstellungsbeschluss vom 30.11.2017, Beschluss-Nr. VO/2017/2441) in "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen".

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats (30 Tage) einschließlich einer Verlängerung von 2 Wochen.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Erarbeitung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erfolgte auf der Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 30.11.2017 gefassten Beschlusses (Beschluss-Nr. VO/2017/2441) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel, Sondergebiet Wohnmobilpark, öffentlicher Parkplatz und Wohngebiet am Drewes Wäldchen" und unter Beteiligung der Fachämter sowie des Ver- und Entsorgungsbetriebes der Hansestadt Wismar.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die Flächenausweisungen konkretisiert und somit der Titel wie folgt angepasst: Bebauungsplanes Nr. 68/17 "Sondergebiet Einkaufszentrum, Sondergebiet Wohnmobilstellplatz, öffentlicher Parkplatz, Mischgebiet und Wohngebiet am Drewes Wäldchen".                                                                                                                   Des Weiteren wurde der räumliche Geltungsbereich der Planung im Norden durch die Herausnahme von angrenzenden Flächen der Kleingartenanlage verkleinert. Die anfangs hierüber geplante Wegeverbindung in die Altstadt wird nun über ein Geh-und Radweg zur Schweriner Straße sichergestellt.

 

Abstimmungen zum Planentwurf mit den für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist erfolgt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat stattgefunden.

 

Die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht liegt vor.

 

Der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und Text Teil B, ist nun mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Neben diesen Unterlagen werden alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ausgelegt. (siehe Anlage)

 

Aufgrund des großen Umfangs des vorhandenen Auslegungsmaterials sowie die Bedeutung des Vorhabens für die HWI ist beabsichtigt, die im BauGB vorgeschriebene Auslegungszeit von einem Monat (mind. 30 Tage) um mindestens zwei Wochen zu verlängern.

Des Weiteren ist eine Verlängerung der Auslegungszeit dem Umstand geschuldet, dass die Verwaltung aufgrund der aktuellen Situation die normalen Öffnungs- bzw. Einsichtnahmezeiten nicht gewährleisten kann.

Es ist geplant, dass sich die Bürger vorab telefonisch anmelden müssen, um in den Räumlichkeiten des Bauamtes einzeln die Einsichtnahme vorzunehmen. Fragen können erst im Nachgang telefonisch oder per Mail gestellt werden, so dass hier auch ein erhöhter Zeitaufwand veranschlagt werden muss.

Um bei der Öffentlichkeitsbeteiligung keinen Formfehler zu begehen, ist eine Verlängerung der Frist dringend geboten.

 

Während der Dauer der Auslegung wird die 2. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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