Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2020/3487

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für Haushaltsdurchführung des Haushaltsjahres 2016.

 

Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Bürgerschaft in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsdurchführung eines Haushaltsjahres zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar sowie der Städtebaulichen Sondervermögen zum 31.12.2016 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

Jens-Holger Schneider

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
 

 

Loading...