Beschlussvorlage - VO/2020/3477
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar -in der Fassung der 2. Änderung vom 13.03.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Korinna Bier
- Beteiligt:
- 1 Büro der Bürgerschaft; I Bürgermeister; II Senator; 30 RECHTSAMT; 32.1 Abt. Verkehr; 60.2 Abt. Planung
- Verantwortlich:
- Wäsch, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Sachverhalt
Begründung:
Die vorliegende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird aus folgendem Grund erforderlich:
- Einführung des „Guten-Morgen-Tickets“ auf dem Parkplatz Altstadt/Hafen.
Im Zuge der Kreuzungsmaßnahme der Deutschen Bahn in der Poeler Straße wird auch der Parkplatz zwischen dem ZOB und der Ladestraße in Anspruch genommen. So ist ab 01.06.2020 wegen der Umverlegung von Versorgungsleitungen die Zufahrt für den Parkplatz nicht mehr gegeben. Im weiteren Verlauf der Bautätigkeit wird die Baustraße für den Ausbau des Knotenpunktes Poeler Tor über den Parkplatz verlaufen, sodass der vor allem von Beschäftigten frequentierte Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 nicht mehr zur Verfügung steht.
Für die Beschäftigten bieten sich zwei alternative Parkmöglichkeiten an:
- Parkplatz Bahnhof; hier besteht die gleiche Tarifstruktur wie auf dem Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 einschließlich „Guten-Morgen-Ticket“
- Parkplatz Altstadt/Hafen; dieser Parkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe des ZOB.
Hier muss die Tarifstruktur um das „Guten-Morgen-Ticket“ erweitert werden damit Beschäftigte, die ihren PKW zwischen 04:00 und 09:00 Uhr auf dem Parkplatz abstellen, das Tagesticket ebenfalls für 1,00 Euro erwerben können.
Für die Touristen, die den Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 bisher auch nutzten, stehen im Parkhaus Altstadt-Hafen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Wohnmobile können auf die beiden Stellplatzanlagen Schiffbauerdamm und Redentin verwiesen werden.
Für die Einführung des „Guten-Morgen-Tickets“ auf dem Parkplatz Altstadt/Hafen ist die Benutzungs- und Entgeltordnung anzupassen.
Neben der geänderten Benutzungs- und Entgeltordnung (Anlage 1) ist eine Synopse beigefügt (Anlage 2)..
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94 kB
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2
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(wie Dokument)
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271,3 kB
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