Beschlussvorlage - VO/2020/3472
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Umlaufverfahren von Bürgerschaftssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 RECHTSAMT
- Bearbeiter:
- Andrea Bretschneider
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bretschneider, Andrea
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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09.04.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 24.03.2020 von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Beschlussfassungen der nächsten Sitzungen im schriftlichen Umlaufverfahren durchzuführen und auf Präsenzsitzungen zu verzichten.
Die Bürgerschaft legt dazu das folgende Verfahren fest:
- Die Sitzungen werden wie folgt bezeichnet: „Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar im Umlaufverfahren“.
- Die Sitzungen im Umlaufverfahren werden durchgeführt, sofern sie erforderlich sind. Die Einladungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.
- Für jede Beschlussvorlage (TOP) wird eine doppelte Abstimmung auf einem jeweils gesonderten Abstimmungsblatt mit den folgenden Fragen durchgeführt:
„Sind Sie einverstanden, über diese Beschlussvorlage
im Umlaufverfahren abzustimmen?“ □ ja □ nein
Stimmen Sie der Beschlussvorlage zu TOP …, Vorlage Nr. …
zu? □ ja □ nein
□ Enthaltung
- Am Sitzungstag gehen die Rückläufe der Bürgerschaftsmitglieder per E-Mail bzw. per Post an das Büro der Bürgerschaft ein. Am darauffolgenden Werktag wird die Anzahl der teilnehmenden Bürgerschaftsmitglieder erfasst und werden die Ergebnisse für jeden Abstimmungsgegenstand festgehalten.
- Die Ergebnisse der Abstimmungen werden den Bürgerschaftsmitgliedern baldmöglichst zur Kenntnis gegeben. Eine Niederschrift in der gewohnten Weise, die selbstverständlich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird erstellt.
- Die am Abstimmungsverfahren teilnehmenden Bürgerschaftsmitglieder erhalten das entsprechende Sitzungsgeld.
Sachverhalt
Begründung:
Mit der Entscheidung des Innenministeriums vom 24.03.2020 zur Befreiung vom Sitzungszwang für Beschlussfassungen insbesondere in Sitzungen von Gemeindevertretungen wurde die Möglichkeit der Durchführung von Bürgerschaftssitzungen im Umlaufverfahren eröffnet. Diese Befreiung ist zeitlich an die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung geknüpft.
Einen entsprechenden Antrag auf Befreiung hatte der Städte- und Gemeindetag M-V für die Gemeinden und Ämter im Land gestellt.
Den Beitritt zu diesem Antrag habe ich zwischenzeitlich für die Stadt erklärt.
Um nunmehr das Umlaufverfahren auch in der Hansestadt Wismar nutzen zu können, bedarf es eines Grundsatzbeschlusses der Bürgerschaft hierzu. In seinen Hinweisen zur Handhabung des Umlaufverfahrens hat der StGT M-V auch angeregt, zugleich die wesentlichen Verfahrensmodalitäten für ein solches Umlaufverfahren festzulegen. Dementsprechend besteht der o.g. Beschlussvorschlag sowohl aus dem Grundsatzbeschluss als auch Vorschlägen zum Verfahren. Auch dieser Grundsatzbeschluss kann bereits in einem Umlaufverfahren gefasst werden.
Im Hinblick auf das Verfahren werden zusätzlich weitere Hinweise gegeben:
- In Anlehnung an die üblichen Bürgerschaftssitzungen (Präsenzsitzungen) gelten die Verfahrensregelungen (z.B. rechtzeitige Einladung mit TO zzgl. Versendung der Beschlussvorlagen, ortsübliche Bekanntmachung der TO, Presseinformation, Beschlussfähigkeit, Anfertigung einer Niederschrift, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird) grundsätzlich entsprechend weiterhin.
- Für Umlaufverfahren eignen sich vor allem Angelegenheiten, die einfach gelagert sind, voraussichtlich keiner ausführlichen Diskussion bzw. keiner umfangreichen Abwägung bedürfen oder für die es schon einen Grundsatzbeschluss gibt.
- Jede Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nur möglich, wenn dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Bürgerschaft widerspricht. Für jede Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist die Beschlussfähigkeit anhand der teilnehmenden Bürgerschaftsmitglieder festzustellen.
- Die Bürgerschaftsmitglieder werden gebeten, den Zugang der per E-Mail übersandten Unterlagen (Tagesordnung und Beschlussvorlagen nebst Abstimmungsblättern) unverzüglich gegenüber dem Büro der Bürgerschaft zu bestätigen.
- Beim Rücklauf sind nur die zu jeder Beschlussvorlage übermittelten ausgefüllten Abstimmungsblätter zurückzusenden.
Wie mit den Mitgliedern des Hauptausschusses besprochen wurde, gibt es zwei verschiedene Verfahrensweisen:
1.) Dem Hauptausschuss werden dringende/unaufschiebbare Vorlagen als Eilentscheidungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Genehmigung durch die Bürgerschaft wird anschließend (ggf. im Umlaufverfahren) eingeholt.
2.) Dem Hauptausschuss werden Vorlagen zur Beratung und Empfehlung vorgelegt. Die Vorlage wird anschließend der Bürgerschaft zur Beschlussfassung (ggf. im Umlaufverfahren) vorgelegt.
Dementsprechend ist bereits jetzt vorgesehen, nach und nach die Genehmigungen durch die Bürgerschaft im Rahmen von Umlaufverfahren in Bezug auf die jeweils davor getroffenen Eilentscheidungen des Hauptausschusses, für die die Bürgerschaft zuständig war, einzuholen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
