Beschlussvorlage - VO/2020/3389
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr "Friedenshof" der Freiwilligen Feuerwehr Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.5 Abt. Brandschutz
- Bearbeiter:
- Ronny Bieschke
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.21 SG Personalservice; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT
- Verantwortlich:
- Bieschke, Ronny
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.03.2020
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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28.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft stimmt der Wahl des Kameraden Stephan Hoffmann als Wehrführer und des Kameraden David Wellnitz als stellvertretenden Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Friedenshof“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar zu. Die Kameraden Stephan Hoffmann
und David Wellnitz werden zu Ehrenbeamten ernannt.
Sachverhalt
Begründung:
Mit Ablauf der Wahlperioden für den Wehrführer und den stellvertretenden Wehrführer der Ortsfeuerwehr „Friedenshof“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar wurde eine Neuwahl erforderlich.
Gemäß Brandschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, hier § 12 Abs. 1 bedarf die Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung und beide Kameraden sind nach ihrer Wahl zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Friedenshof der Freiwilligen Feuerwehr Wismar am 25. Januar 2020 wurde der Kamerad Hoffmann und der Kamerad Wellnitz für eine Wahlperiode von 6 Jahren zum Wehführer und stellvertretenden Wehrführer gewählt; siehe Wahlprotokoll.
Wehrführer: H o f f m a n n , Stephan, geboren am: 16.02.1976
Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:
a) mindestens vier Jahre aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr: Er ist seit 01. August 1994 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,
b) er besitzt die persönliche und fachliche Eignung für das Amt: Kamerad Hoffmann ist gegenwärtig als Wehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis tätig und als Zugführer qualifiziert,
c) Kamerad Hoffmann hat die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht,
d) Kamerad Hoffmann hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Als Anlagen sind der Wahlvorschlag und die Wahlniederschrift der Vorlage beigefügt.
stellvertretender Wehrführer: W e l l n i t z, David, geboren am: 25.12.1980
Die Voraussetzungen zur Wahl gemäß Brandschutzgesetz M-V § 12 Abs. 2 werden wie folgt erfüllt:
a) mindestens vier Jahre aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr: Er ist seit 01. Juni 1998 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr,
b) er besitzt die persönliche und fachliche Eignung für das Amt: Kamerad Wellnitz ist gegenwärtig als stellvertretender Wehrführer im Ehrenbeamtenverhältnis tätig und als Zugführer qualifiziert,
c) Kamerad Wellnitz hat die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht,
d) Kamerad Wellnitz hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Als Anlagen sind der Wahlvorschlag und die Wahlniederschrift der Vorlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: 12 Abs. 1 bis 3 Brandschutzgesetz M-V, § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i.V.m. § 22 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34 kB
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2
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(wie Dokument)
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35,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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212,3 kB
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