Beschlussvorlage - VO/2020/3369
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Benutzungs-und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.2 Abt. Veranstaltungen und Theater
- Bearbeiter:
- Theresa Eberlein
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 13.23 Theater; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Eberlein, Theresa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
03.02.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
12.02.2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
27.02.2020
|
Sachverhalt
Begründung: Bei den Entgelten für touristische Leistungen und kulturelle Veranstaltungen strebt die Verwaltung eine einheitliche Struktur an. Für die Bürger und Bürgerinnen der Stadt und auch alle anderen Gäste unserer Einrichtungen kann damit in noch größerem Maße als bisher eine nachvollziehbare und leicht kommunizierbare Preispolitik entwickelt werden. Teil dieser Struktur ist eine einheitliche Ermäßigung von einem Drittel gegenüber Normalpreisen.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung sieht in Teil 2 – Veranstaltungen der Hansestadt Wismar, § 5 Eintrittspreise für eigenen Veranstaltungen des Theaters, Abs. 7 nur eine Ermäßigung von 25 % vor. Dies soll geändert werden.
Der besagte Absatz lautet dann „Ermäßigungen werden gewährt an folgende Personengruppen: Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum vollendeten 28. Lebensjahr, schwerbehinderte Menschen sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II. Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage eines Nachweises gewährt. Die Ermäßigung beträgt ein Drittel des Normalpreises.“
Weiter regelt die Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters den Erwerb von Karten für Restplätze 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Hier soll der Preis von derzeit 3,50 Euro auf 3 Euro gesenkt werden.
Der Wortlaut dazu wäre dann „Für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, sowie für Studenten gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, 30 Minuten vor der Vorstellung Restplätze für einen Preis von 3 Euro zu erwerben.“
Die Preise für Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Theaters sind in der Benutzungs- und Entgeltordnung nicht festgelegt, sondern werden jeweils abhängig von Aufwand und Einschätzung der Nachfrage beim Publikum festgelegt. Die veränderte Höhe der Ermäßigung wird in Zukunft bei der Festlegung der Preise mit bedacht und hat deshalb keine finanziellen Auswirkungen.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung des Theaters regelt im ersten Teil die Entgelte für die Vergabe von Räumen im Theater. Diese sind nicht Teil der vorliegenden Beschlussvorlage. Ihre Prüfung und gegebenenfalls ein erneuter Vorschlag zur Änderung an die Bürgerschaft ist für dieses Jahr vorgesehen. Ein Beschluss über die Anpassung der Preise ist schon jetzt nötig, um die Änderung der Preise zur neuen Spielzeit, d.h. für die Vorstellungen ab September 2020, im Vorverkauf vornehmen zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
21,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
27,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
51,6 kB
|
