Beschlussvorlage - VO/2020/3382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Maßnahme „Erweiterung und Erneuerung Skateranlage-Wismar Ost“ ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 237.181,91 € zu fördern.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Skatepark befindet sich im Stadtteil Kagenmarkt, nördlich der großzügigen Grün-, Sport- und Spielanlage zwischen Poeler Straße und Rudolf-Tarnow-Schule. Der bestehende asphaltierte Skatebereich ist derzeit mit verschiedenen Einzelelementen (Rampen, Podeste, etc.) gestaltet. Die geplante Erweiterungsfläche befindet sich unmittelbar angrenzend und umfasst gemeinsam mit dem Bestand ca. 1.500 m².

 

Der überwiegende Teil der bestehenden Skateelemente bedarf aufgrund des mangelhaften Zustandes einer umfangreichen Anpassung und Optimierung. Durch den relativ engen Fahrraum ist die Anlage zudem nur beschränkt und für wenige Nutzer gleichzeitig befahrbar. Um der hohen und wachsenden Nachfrage gerecht zu werden, soll dieser Bereich nun aufgewertet und erweitert werden.

 

Zur Entwicklung eines Entwurfes wurden im Vorfeld bereits Abstimmungen mit dem Kinder- und Jugendparlament sowie dem „East Sea Skateboarding e.V.“ aus Wismar geführt. Die hierbei zusammen getragenen Ideen und Wünsche wurden in den Entwurf eingearbeitet.

 

Die geplante, in Ortbeton modellierte Anlage besticht durch eine besonders hohe Qualität, Langlebigkeit und geringen Wartungsaufwand. Sie wird barrierefrei an den Bestand angeschlossen. Elemente wie der „Pool“, Rampen, Treppen, Podeste bieten viel Raum für eine vielfältige Nutzung. Durch die großzügige Gestaltung der Fahrräume, kann die Anlage von vielen gleichzeitig befahren werden. Neue Bänke, Papierkörbe und Fahrradständer wurden in der Planung ebenfalls berücksichtigt.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme (Baukosten + Baunebenkosten) belaufen sich auf 266.487,37 € Brutto. Die Leistungsphasen 1-5 (Baunebenkosten) erfolgen durch das Bauamt als Eigenleistung. Leistungsphasen 6-9 erfolgen über ein extern gebundenes Büro. Unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen sowie nicht förderfähigen Kosten ergeben sich förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 237.181,91 € Brutto, die über Städtebaufördermittel finanziert werden können.

 

Insgesamt entsteht für die Hansestadt Wismar ein Eigenanteil in Höhe von 108.366,10 € Brutto. Die Kosten werden z.T. aus der Umwidmung von Programmmitteln SUB/2015 (für 2018 und 2019) aus der Altstadt sowie aus den Programmtiteln Kagenmarkt finanziert.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103 2331422

Einzahlung in Höhe von

158.121,27 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103 0190000

Auszahlung in Höhe von

237.181,91 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

x

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen

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