Fraktionsantrag - VO/2013/0749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Verteuern sich Investitionen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen mit einem geplanten Kostenansatz ab 100.000 EUR um mehr als 10%, hat die Verwaltung innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Umstände von der Bürgerschaft eine Genehmigung der Kostenüberschreitung einzuholen.

 

2.      Zugleich hat die Verwaltung einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu unterbreiten bzw. das Ergebnis einer Gegenfinanzierungsprüfung mitzuteilen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Derzeit sind gleich mehrere Großinvestitionen in der Ausführung und schon heute steht fest, dass sich nahezu alle wesentlich verteuern.

 

Die Bürgerschaft sollte in diesen Fällen rechtzeitig eingebunden werden, um Kosten zu deckeln oder Maßnahmen angesichts der ungeplanten Kostenentwicklung neu zu überdenken.

 

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