Fraktionsantrag - VO/2019/3320
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Fraktionsmittel im Falle von Rechtsstreitigkeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion DIE LINKE.
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE.
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Fraktionsrichtlinie dahingehend zu ergänzen, dass es Fraktionen der Bürgerschaft ermöglicht wird, bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Entscheidungen der Verwaltung der Hansestadt Wismar ergeben, aus den zugewiesenen Mitteln der Fraktion, ohne vorherige Konsultation oder Genehmigung, eines politisch besetzen Ausschusses, die Mittel der Fraktion zur juristischen Überprüfung bzw. Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltung der Hansestadt Wismar einsetzen zu können.
Sachverhalt
Begründung:
Wenn eine Fraktion sich kurzfristig, auch im Wege einer einstweiligen Verfügung, gegen eine Entscheidung der Verwaltung wehren möchte, so muss dies kurzfristig und ohne politische Konsultation zu dem jeweiligen Sachverhalt möglich sein. Die Handlungsfähigkeit der Fraktionen wird ansonsten zu sehr eingeschränkt oder dem politischen Willen der Mehrheiten eines Ausschusses unterworfen. Die Rechte auch von Minderheiten sind in einer Demokratie ein hohes Gut und sollten nicht konterkariert werden.
