Beschlussvorlage - VO/2019/3311
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die überplanmäßige Bewilligung von Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 462.511,82 € für die Kreisumlage 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20.1 Abt. Kämmerei; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2019
|
Sachverhalt
Begründung:
Mit Bescheid vom 03.07.2019 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg die Kreisumlage 2019 für die Hansestadt Wismar auf 17.116.911,82 EUR festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem in § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises für das Jahr 2019 festgesetzten Kreisumlagesatz von 39,85 v. H. multipliziert mit der Umlagegrundlage der Hansestadt Wismar in Höhe von 42.953.354,63 EUR.
Zum Haushalt 2018/2019 wurden finanzielle Mittel für das Jahr 2019 in Höhe von 16.654.400 EUR für die Kreisumlage veranschlagt. Ausgangspunkt der Planung war die festgesetzte Kreisumlage für das Jahr 2017. Bei einem Umlagesatz von 42,00 v. H. zahlte die Hansestadt Wismar 15.762.454,59 EUR. Wegen absolut steigender Umlagegrundlagen im gesamten Kreisgebiet war perspektivisch mit einer Absenkung des Umlagesatzes zu rechnen, die im Jahr 2018 auch eingetreten ist. Der Landkreis reduzierte den Umlagesatz auf 39,30 v. H. der Umlagegrundlagen. Nicht absehbar war jedoch eine erneute Erhöhung für das Jahr 2019 auf 39,85 v. H.. Im Ergebnis führt die Festsetzung für 2019 zu einer wesentlichen Planüberschreitung, die sich absolut auf 462.511,82 € beziffern lässt.
Es wird vorgeschlagen, den Mehrbedarf überplanmäßig bereitzustellen. Nach § 50 KV M-V sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen, sachlich und zeitlich unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
1. Unvorhersehbarkeit:
Unvorhersehbarkeit liegt vor, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt und insofern die Planung der Mittel nicht möglich war. Wie oben bereits dargestellt, war die Erhöhung des Kreisumlagesatzes für 2019 nicht absehbar und damit auch nicht planbar.
2. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit:
Die Aufwendungen/Auszahlungen müssen zudem sachlich und zeitlich unabweisbar sein.
a) Sachliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn die Gemeinde durch eine gesetzliche oder vertragliche Regelung zur Leistung verpflichtet ist oder wenn das Unterlassen der Leistung einen Nachteil für die Gemeinde nach sich ziehen würde. Die Hansestadt Wismar ist als kreisangehörige Gemeinde des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Zahlung der Kreisumlage verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid liegt mit Datum vom 03.07.2019 vor. Damit ist die sachliche Unabweisbarkeit zu bejahen.
b) Zeitliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn mit der Leistung nicht gewartet werden kann und sie damit unaufschiebbar ist. Die Kreisumlage ist in 2019 in ihrer festgesetzten Höhe an den Kreis zu zahlen und damit unaufschiebbar.
3. Deckung:
Darüber hinaus muss die Deckung durch überplanmäßige Erträge/Einzahlungen oder Ersparnisse bei Aufwendungen/Auszahlungen gewährleistet sein. Es wird vorgeschlagen, den Mehrbedarf für die Kreisumlage aus höher ausfallenden Gewinnausschüttungen zu decken. Dabei sollen 197.580,51 EUR aus der höheren Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft mbH und weitere 264.931,31 EUR aus der höheren Gewinnausschüttung der Stadtwerke über den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bereitgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 61103.5442100/09 (Kreisumlage) | Aufwand in Höhe von | 462.511,82 |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 61103.7442100/09 (Kreisumlage) | Auszahlung in Höhe von | 462.511,82 |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
|
| ||
Ergebnishaushalt
|
| ||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62603.4730000/09 (Gewinnauss. Wobau) | Ertrag in Höhe von | 197.580,51 |
| 62301.4760000/09 (Gewinnauss. Stadtwerke über EVB) |
| 264.931,31 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
|
|
|
|
Finanzhaushalt |
|
|
|
|
|
|
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 62603.6730000/09 (Gewinnauss. Wobau) | Einzahlung in Höhe von | 197.580,51 |
| 62301.6760000/09 (Gewinnauss. Stadtwerke über EVB) |
| 264.931,31 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
x | Vorgeschrieben durch: § 30 FAG M-V |
