Beschlussvorlage - VO/2019/3311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die überplanmäßige Bewilligung von Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 462.511,82 € für die Kreisumlage 2019.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Bescheid vom 03.07.2019 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg die Kreisumlage 2019 für die Hansestadt Wismar auf 17.116.911,82 EUR festgesetzt. Dieser Betrag entspricht dem in § 5 der Haushaltssatzung des Landkreises für das Jahr 2019 festgesetzten Kreisumlagesatz von 39,85 v. H. multipliziert mit der Umlagegrundlage der Hansestadt Wismar in Höhe von 42.953.354,63 EUR.

 

Zum Haushalt 2018/2019 wurden finanzielle Mittel für das Jahr 2019 in Höhe von 16.654.400 EUR für die Kreisumlage veranschlagt. Ausgangspunkt der Planung war die festgesetzte Kreisumlage für das Jahr 2017. Bei einem Umlagesatz von 42,00 v. H. zahlte die Hansestadt Wismar 15.762.454,59 EUR. Wegen absolut steigender Umlagegrundlagen im gesamten Kreisgebiet war perspektivisch mit einer Absenkung des Umlagesatzes zu rechnen, die im Jahr 2018 auch eingetreten ist. Der Landkreis reduzierte den Umlagesatz auf 39,30 v. H. der Umlagegrundlagen. Nicht absehbar war jedoch eine erneute Erhöhung für das Jahr 2019 auf 39,85 v. H.. Im Ergebnis führt die Festsetzung für 2019 zu einer wesentlichen Planüberschreitung, die sich absolut auf 462.511,82 € beziffern lässt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Mehrbedarf überplanmäßig bereitzustellen. Nach § 50 KV M-V sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen, sachlich und zeitlich unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

1. Unvorhersehbarkeit:

 

Unvorhersehbarkeit liegt vor, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch nicht bekannt und insofern die Planung der Mittel nicht möglich war. Wie oben bereits dargestellt, war die Erhöhung des Kreisumlagesatzes für 2019 nicht absehbar und damit auch nicht planbar.

 

2. Sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit:

 

Die Aufwendungen/Auszahlungen müssen zudem sachlich und zeitlich unabweisbar sein.

 

a)      Sachliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn die Gemeinde durch eine gesetzliche oder vertragliche Regelung zur Leistung verpflichtet ist oder wenn das Unterlassen der Leistung einen Nachteil für die Gemeinde nach sich ziehen würde. Die Hansestadt Wismar ist als kreisangehörige Gemeinde des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Zahlung der Kreisumlage verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid liegt mit Datum vom 03.07.2019 vor. Damit ist die sachliche Unabweisbarkeit zu bejahen.

 

b)      Zeitliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn mit der Leistung nicht gewartet werden kann und sie damit unaufschiebbar ist. Die Kreisumlage ist in 2019 in ihrer festgesetzten Höhe an den Kreis zu zahlen und damit unaufschiebbar.

 

3. Deckung:

 

Darüber hinaus muss die Deckung durch überplanmäßige Erträge/Einzahlungen oder Ersparnisse bei Aufwendungen/Auszahlungen gewährleistet sein. Es wird vorgeschlagen, den Mehrbedarf für die Kreisumlage aus höher ausfallenden Gewinnausschüttungen zu decken. Dabei sollen 197.580,51 EUR aus der höheren Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft mbH und weitere 264.931,31 EUR aus der höheren Gewinnausschüttung der Stadtwerke über den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb bereitgestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

61103.5442100/09

(Kreisumlage)

Aufwand in Höhe von

462.511,82

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

61103.7442100/09

(Kreisumlage)

Auszahlung in Höhe von

462.511,82

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62603.4730000/09

(Gewinnauss. Wobau)

Ertrag in Höhe von

197.580,51

 

62301.4760000/09

(Gewinnauss. Stadtwerke über EVB)

 

264.931,31

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62603.6730000/09

(Gewinnauss. Wobau)

Einzahlung in Höhe von

197.580,51

 

62301.6760000/09

(Gewinnauss. Stadtwerke über EVB)

 

264.931,31

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: § 30 FAG M-V

 

 

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