Anfrage aus der Politik öffentlich - BA/2019/3279

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Oktober 2018 wurde der Bürgermeister durch die Bürgerschaft beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EVB Hinweisschilder bzw. Hinweisaufkleber mit den notwendigen Kontaktdaten (Telefonnummer, „Störung Wismar“-App) an allen öffentlichen Spielplätzen anzubringen. Dadurch sollte den Besuchern der Spielplätze ermöglicht werden, eine Schadensmeldung abgeben zu können (siehe VO/2018/2857). Auf Anfrage unserer Fraktion informierte die Verwaltung im Juni im Bauausschuss über den aktuellen Sachstand.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie viele öffentliche Spielplätze wurde inzwischen mit einem QR-Code für die „Störung-Wismar“-App versehen?

 

2. Bei wie vielen öffentlichen Spielplätzen fehlt ein solcher QR-Code noch? Bis wann werden diese ergänzt?

 

3. Ist es geplant, gerade bei Neuerrichtungen von Spielplätzen auch weitere Kontaktdaten, wie z.B. eine Telefonnummer, auf den Hinweisschildern zu ergänzen?

 

 

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