Bericht/Antwort gem. KV M-V - BA/2019/3193

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V ist die Gemeindevertretung während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Mit dem vorliegenden Bericht an die Bürgerschaft über die haushalterischen Zwischenergebnisse zum Stichtag 30.06.2019 wird dieser Berichtspflicht Rechnung getragen. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die wesentlichen Produkte.

 

Darüber hinaus werden die in den Produktbeschreibungen festgelegten und durch die Bürgerschaft mit Haushaltsplan 2018/2019 beschlossenen Zielformulierungen der wesentlichen Produkte abgerechnet.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...