Fraktionsantrag - VO/2019/3173
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt des Baumbestands durch verpflichtende Nachpflanzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Verantwortlich:
- Fraktion Liberale Liste - FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.08.2019
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Erledigt
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Ausschuss für nachhaltige Entwicklung im Bereich Umwelt und Klimaschutz
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11.11.2019
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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11.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für nachhaltige Entwicklung im Bereich Umwelt und Klimaschutz
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13.01.2020
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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13.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt, innerhalb der Altstadt, in den Grenzen des Sanierungsgebietes Altstadt und des Erweiterungsgebietes Altstadt, für die Hansestadt Wismar die Selbstverpflichtung festzulegen, dass für jeden gefällten Baum im öffentlichen Raum zwei neue Bäume zu pflanzen sind.
Sachverhalt
Begründung:
In jüngerer Vergangenheit sind viele Bäume innerhalb der Altstadt Fällarbeiten zum Opfer gefallen aus verschiedenen Gründen. Leider sind in den weit überwiegenden Fällen keine Nachpflanzungen erfolgt.
Bürgerinnen und Bürger sind besorgt, dass sich die Hansestadt Wismar immer mehr zu einer steinernen Stadt entwickelt und Bäume im öffentlichen Raum irgendwann gar nicht mehr wahrzunehmen sind.
Hier ist die Politik gefordert, zu handeln. Eine Selbstverpflichtung der Hansestadt Wismar, im öffentlichen Raum innerhalb des beschriebenen Gebietes für jeden gefällten Baum zwei neue zu pflanzen, würde den Erhalt des Baumbestands sichern und den Verlust bereits gefällter Bäume kompensieren.
Der Antrag der Fraktion FDP//GRÜNE aus der vergangenen Wahlperiode war in den zuständigen Fachausschuss verwiesen und ist nun der Bürgerschaft erneut zur Beratung vorzulegen.
