Beschlussvorlage - VO/2019/3240
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar"
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; Sonstige - Beratung mit Externen; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Sanierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
28.11.2019
|
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Förderantrag 2020 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt Wismar“ Städtebaufördermittel in Höhe von 2.000.000,00 €. Entsprechende Antragsunterlagen sind in der Anlage 1 enthalten.
Die Anlage 1.1 stellt die einzelnen weiter zu finanzierenden bzw. neu zu beantragenden Maßnahmen dar. Neben den weiter zu finanzierenden Fördermitteln für Vorbereitung/Sonstiges ist die Finanzierung der ersten Tranche zum Neubau der Feuerwehr wesentlicher Bestandteil.
In der Anlage 1.2 sind Maßnahmen dargestellt, die aus bewilligten und in den Jahren 2019 bis 2023 fällig werdenden Städtebaufördermitteln finanziert werden sollen. In dieser Übersicht sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, deren dargestellte Förderung auf Grundlage bereits vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2019 – 2023 gebunden sind und weitere Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden.
Die zu beantragenden Städtebaufördermittel für das Programm 2020 basieren auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Die Prioritätenliste weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge im geplanten Realisierungszeitraum aus.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103 5629200
| Aufwand in Höhe von 2020 2021 2022 2023 2024 |
400,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 1.700,00 € 1.000,00 € |
Die genaue Aufteilung sowie die einzelne Verbuchung des konsumtiven Anteils der Stadt erfolgt zum jeweiligen Jahresabschluss.
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
51103 762900
51103 7844000
| Auszahlung in Höhe von 2020 2021 2022 2023 2024
2020 2021 2022 2023 2024 |
400,00 € 1.700,00 € 2.000,00 € 1.700,00 € 1.000,00 €
33.300,00 € 166.600,00 € 200.000,00 € 166.700,00 € 100.000,00 € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil zu den Landes- und Bundesmitteln den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenmitteln für kommunale Einzelmaßnahmen. Die Landes- und Bundesmittel fließen direkt auf das Treuhandkonto. Für das Sondervermögen wird ein eigenständiger Haushaltsplan erarbeitet.
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt im Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ 33,33 %. Die Ausweisung der zu bewilligenden Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 30 %, im 4. Jahr 25 % und im 5. Jahr 15 %.
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des Städtebaulichen Sondervermögensenthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
168,9 kB
|
