Beschlussvorlage - VO/2013/0727-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Bürgerschaft legitimiert den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter, den überarbeiteten 1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben „Eisenbahnüberführung – Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ abzuschließen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Auf Grundlage der am 17.11.2015 unterzeichneten Kreuzungsvereinbarung zwischen Hansestadt Wismar und der DB Netz AG hat die Hansestadt Wismar sich verpflichtet, ein Drittel der kreuzungsbedingten Gesamtkosten in Höhe von 23.184.705,62 € zu tragen. Der Anteil der Hansestadt Wismar hätte somit 8.545.635,97 € einschließlich der kreuzungsbedingten Kosten betragen.

Mit Schreiben vom 19.02.2019 informierte die DB Netz AG über Baukostenerhöhungen in erheblichen Maße. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Baupreise sehr stark angestiegen sind und der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsplan auf Werten aus dem Jahr 2013 basiert. Somit wurde durch die DB Netz AG eine Neueinschätzung der voraussichtlichen Kostenmasse durch die Aktualisierung der Entwurfsplanung veranlasst. In dem Zuge wurden auch ehebliche technische Verbesserungen am Trogbauwerk sowie Umsetzungen von Prüfauflagen des Eisenbahn-Bundesamtes u.a. für Lärm und Grundwasser berücksichtigt.

Nach Aussage der DB Netz AG betragen nunmehr die kreuzungsbedingten Kosten nach aktuellem Erkenntnisstand ca. 52.000.000 €, wovon ca. 17.500.000 € auf die Hansestadt Wismar als Straßenbaulastträger entfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die erheblichen Kostenerhöhungen musste die Finanzierung der Investitionsmaßnahme

„Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ überarbeitet werden. Dazu wurde mit den Vertretern der verschiedenen Ministerien, welche die Hansestadt Wismar und deren Beteiligungen mit Fördermitteln unterstützen, Kontakt aufgenommen und mehrere Gespräche geführt. Im Ergebnis dessen stellt sich die vorgesehene Finanzierung der Maßnahme wie folgt dar:

 

 

Der verbleibende Eigenanteil der Hansestadt Wismar beträgt damit 2.305.630 €. Dieser soll kreditfinanziert werden. Die Ermächtigungen der Rechtsaufsichtbehörde liegen dazu vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.6816620

Einzahlung in Höhe von

7.400.626 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

54101.7854200

Auszahlung in Höhe von

9.706.256 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

Nr. 5410112121

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

X

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)

 

 

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Anlagen

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