Beschlussvorlage - VO/2013/0727-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn Netz AG und der Hansestadt Wismar zum Vorhaben "Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße".
1. Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- III Senatorin
- Bearbeiter:
- Heike Bansemer
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 60 BAUAMT; 60.2 Abt. Planung; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.10.2019
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.10.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.10.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Auf Grundlage der am 17.11.2015 unterzeichneten Kreuzungsvereinbarung zwischen Hansestadt Wismar und der DB Netz AG hat die Hansestadt Wismar sich verpflichtet, ein Drittel der kreuzungsbedingten Gesamtkosten in Höhe von 23.184.705,62 € zu tragen. Der Anteil der Hansestadt Wismar hätte somit 8.545.635,97 € einschließlich der kreuzungsbedingten Kosten betragen.
Mit Schreiben vom 19.02.2019 informierte die DB Netz AG über Baukostenerhöhungen in erheblichen Maße. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Baupreise sehr stark angestiegen sind und der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsplan auf Werten aus dem Jahr 2013 basiert. Somit wurde durch die DB Netz AG eine Neueinschätzung der voraussichtlichen Kostenmasse durch die Aktualisierung der Entwurfsplanung veranlasst. In dem Zuge wurden auch ehebliche technische Verbesserungen am Trogbauwerk sowie Umsetzungen von Prüfauflagen des Eisenbahn-Bundesamtes u.a. für Lärm und Grundwasser berücksichtigt.
Nach Aussage der DB Netz AG betragen nunmehr die kreuzungsbedingten Kosten nach aktuellem Erkenntnisstand ca. 52.000.000 €, wovon ca. 17.500.000 € auf die Hansestadt Wismar als Straßenbaulastträger entfallen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die erheblichen Kostenerhöhungen musste die Finanzierung der Investitionsmaßnahme
„Eisenbahnüberführung - Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ überarbeitet werden. Dazu wurde mit den Vertretern der verschiedenen Ministerien, welche die Hansestadt Wismar und deren Beteiligungen mit Fördermitteln unterstützen, Kontakt aufgenommen und mehrere Gespräche geführt. Im Ergebnis dessen stellt sich die vorgesehene Finanzierung der Maßnahme wie folgt dar:
Der verbleibende Eigenanteil der Hansestadt Wismar beträgt damit 2.305.630 €. Dieser soll kreditfinanziert werden. Die Ermächtigungen der Rechtsaufsichtbehörde liegen dazu vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.6816620 | Einzahlung in Höhe von | 7.400.626 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101.7854200 | Auszahlung in Höhe von | 9.706.256 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten Nr. 5410112121 | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
X | eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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234,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
|
(wie Dokument)
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514,4 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
123,6 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
50,4 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
375,8 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
