Beschlussvorlage - VO/2019/3181
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Broy, Dagmar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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03.09.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.173.858,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Das Jahresergebnis in Höhe von 399.233,07 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage) 267.733,07€
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 81.500,00€
- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI
weitergegeben 50.000,00€
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2018.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2018 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten BRB Revision und Beratung KG Steuerberatungs-und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs-vermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 399.233,07 € aus, resultierend aus der Realisierung sonstiger Erträge.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2018 konnte eine Kapazitätsauslastung von 81,73% im Haus Friedenshof, 94,13% im Haus Wendorf, 95,30% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 78,59% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 87,30% (Vorjahr: 94,43%).
Im Jahr 2018 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 126,2 T€ getätigt.
Für die Baumaßnahme „Besucherparkplatz Friedenshof“ wurden 9,3 T€ für weitere Planungsleistungen investiert, das Finanzierungsvolumen für die Baumaßnahme soll insgesamt 238 T€ betragen.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 183,8 T€ finanziert.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst.
Die Personalgewinnung, insbesondere im Fachkräftebereich, gestaltet sich weiterhin problematisch. Vor allem für kurzfristige Besetzungen als Vertretung im Krankheitsfall bzw. während eines Beschäftigungsverbotes und der Elternzeit sind kaum geeignete Fachkräfte zu akquirieren.
Seit Mitte Juni 2018 können kaum Aufnahmen von Bewohnerinnen bzw. Bewohnern erfolgen, da die personelle Situation in allen drei Häusern sehr angespannt ist.
Das Betriebsergebnis nach Abschreibungen fällt im Vergleich zum Vorjahr höher aus, insbesondere durch neu verhandelte Pflegesätze.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 50.000,00€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 50.000,00€ |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §20 Eigenbetriebsverordnung M-V |
