Fraktionsantrag - VO/2019/3206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es organisatorisch und finanziell vorteilhaft

ist, einen kommunalen Ordnungsdienst, unter Einbeziehung bisher bestehender Strukturen,

in der Verwaltung (Ordnungsamt) und beauftragter privater Sicherheitsdienstleistungen zu

schaffen. Es wird darum gebeten, der Bürgerschaft die Auswirkungen der geplanten

Änderung des SOG M-V auf die Zuständigkeiten und Handlungsoptionen der Hansestadt

Wismar darzulegen.
 

 

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Sachverhalt

Begründung:

In der jüngeren Vergangenheit war es aufgrund von zunehmendem Vandalismus in der

Innenstadt und Sachbeschädigungen und Vermüllung im Bürgerpark notwendig, private

Sicherheitsdienstleistungen zu beauftragen um das Eigentum der Stadt und damit ihrer

Bürger zu schützen. Auch an Spielplätzen kam es zu Vandalismus.

Zusätzlich hierzu ist das Ordnungsamt für Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Stadt

zuständig aber nicht in der Lage zusätzlich auf die oben genannten Herausforderungen zu

reagieren.

Da sich die Verhinderung von Vandalismus und Sachbeschädigungen leider in den letzten

Jahren zu einer dauerhaften Aufgabe entwickelt hat, sollte geprüft werden, ob diese Aufgabe

nicht auch fest in die Verwaltungsstruktur der Hansestadt integriert werden kann. Hinzu

kommt die Tatsache, dass mit der Novellierung des SOG M-V eine Erweiterung der Aufgaben

für große kreisangehörige Städte einhergeht. Diese könnte ebenfalls die Zuständigkeiten der

Stadt Wismar betreffen.

Die Ergebnisse der Prüfung sollten der Bürgerschaft so rechtzeitig vorgelegt werden, dass

mögliche Änderungen in den Doppelhaushalt 2020/2021 einfließen könnten.
 

 

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