Beschlussvorlage - VO/2019/3155
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 4. Änderung
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.09.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Landrätin, Kataster- und Vermessungsamt
Landesamt für innere Verwaltung M-V
Landrätin als untere Wasserbehörde
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Deutsche Telekom Technik GmbH
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Einwender 1
berücksichtigt werden, von
Landrätin als untere Abfallbehörde
Landrätin als untere Bodenschutzbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Stadtwerke Wismar GmbH
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Bürgermeister als Träger für Kultur/ Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur
Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
teilweise berücksichtigt werden und von
Gemeinde Hornstorf
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden werden zur Kenntnis genommen.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2).
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“, 4. Änderung nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 10/91, 4. Änderung rechtskräftig.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,9 MB
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3
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(wie Dokument)
|
2,9 MB
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4
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
545,5 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
|
11,1 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
10,5 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
11,4 MB
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9
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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10
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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11
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
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12
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|
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13
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
