Beschlussvorlage - VO/2015/1488-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Löschen der Facebookseite der Hansestadt Wismar zum 31. Oktober 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle
- Bearbeiter:
- Marco Trunk
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Buchmann, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.09.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist derzeit in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram vertreten. Im Hinblick auf die Entwicklung von Facebook – Abhängigkeit vom Facebook-Algorithmus, rechtliche Grauzone in Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung, sinkende Anzahl aktiver Nutzer, steigende Anzahl strafrechtlich relevanter Äußerungen etc. – hat sich die Pressestelle nach einer Alternative zu Facebook umgesehen. Und ist dabei auf PPush.eu gestoßen.
Bei PPush ist das Empfangen von Nachrichten des städtischen Kanals möglich ohne jede Angabe von Daten (E-Mail, Mobilfunknummer, Standort etc.). Und: Wer den Kanal der Hansestadt Wismar abonniert, bekommt die Info der Stadtverwaltung immer. Denn PPush arbeitet ohne Algorithmus, der wie bei Facebook dem Nutzer Beiträge mal anzeigt, mal nicht.
PPush ist vergleichbar mit einer Mail in BCC (blind carbon copy) und geht darüber hinaus noch weiter. Das bedeutet: Die Nachricht der Hansestadt Wismar geht an alle Abonnenten – direkte Antworten sind nicht möglich; gleichwohl können Nutzer Rückmeldungen über die hinterlegte E-Mailadresse tätigen. So wird das Problem mit öffentlich getätigten, strafrechtlich relevanten Äußerungen behoben, für die die Hansestadt Wismar als Seitenbetreiber bei Facebook verantwortlich ist. Ein Ausschalten der Kommentarfunktion, wie im Bürgerschaftsbeschluss nach VO/2015/1488 vom 24. September 2015 gefordert, ist für Facebookseiten technisch nicht möglich.
Bei PPush kann eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern den Kanal der Hansestadt Wismar abonnieren.
Um den Verbrauch des Datenvolumens der PPush-Channel- Abonnenten nicht mutwillig zu schröpfen, werden die Nutzer via PPush-Nachricht über einen Link zu den entsprechenden Beiträgen auf die städtische Homepage http://wismar.de gelenkt. So können sie selbst entscheiden, ob sie ein dort hinterlegtes Video ansehen und Datenvolumen verbrauchen wollen. Ein direkter Versand von Fotos oder Videos erfolgt nicht.
PPush ist sowohl für den Empfänger als auch den Sender kostenlos, frei von Werbung und quasi wie eine eigene städtische App, nur ohne den finanziellen Entwicklungs- und Wartungsaufwand
Der Datenschutzbeauftragte der Hansestadt Wismar empfahl in einem Telefonat am 6. August 2019 nach Kenntnisnahme des Konzepts ein Starten der Testphase. Zudem informierte er den Datenschutzbeauftragten des Zweckverbandes E-Government Mecklenburg-Vorpommern über die Wahl des Kommunikationskanals.
Im Hinblick auf die personellen Kapazitäten für die Social-Media-Kanäle der Hansestadt Wismar ist ein Wechsel zu PPush ebenfalls positiv zu bewerten. Ein 24/7-Monitoring, also eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung, von Facebook entfiele dann. Für dieses 24/7 Monitoring wären auch fünf VZÄ einzuplanen. Derzeit ist für Social-Media ein Zeitanteil von 0,55 VZÄ vorhanden.
Die Vorteile und Nachteile des in Deutschland beheimateten, für Behörden, Vereine etc. ausdrücklich zugelassenen NachrichtenKanals auf einen Blick:
| PPush | |
Datenschutz | ja | nein |
Algorithmus | nein | ja |
24/7-Monitoring | nein | ja |
Echtzeitinfo mgl. (Brand, Hochwasser etc.) | ja | nein |
Rückmeldung von Nutzern | ja | ja |
Geplant ist, die Reichweite auf Facebook zu nutzen, um den PPush-Kanal der Hansestadt Wismar sowohl zu bewerben als auch zu beginnen, die Nutzer darüber mit Informationen zu versorgen. Offizieller Start ist der 1. September 2019.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
