Beschlussvorlage - VO/2013/0727

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft legitimiert den Bürgermeister, vorbehaltlich der Zuweisung der nachstehend aufgeführten Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die in der Anlage beigefügte Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben „Eisenbahnüberführung – Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat mit Beschluss vom 28. Januar 2010, der Durchführung der Kreuzungsmaßnahme zugestimmt. Nach Umsetzung der notwendigen Planungsschritte wurde nunmehr der Hansestadt Wismar der Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Der Entwurf wurde verwaltungsintern geprüft. Die vorliegende Fassung stellt das Verhandlungsergebnis beider Kreuzungspartner dar.

Wie bereits auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.03.2013 durch die DB Netz AG  benannt, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten auf 24,23 Mio. € (brutto). Nach den gesetzlichen Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsgesetzes beträgt der Anteil der Hansestadt Wismar etwa ein Drittel der Gesamtinvestitionen (rd. 8,35 Mio. €). Diese Summe setzt sich aus kreuzungsbedingten und nicht kreuzungsbedingten Kosten zusammen.

Um die Finanzierung der Kreuzungsmaßnahme zu sichern, wurden durch die Hansestadt Wismar Fördermittel in Höhe von 6,00 Mio. € beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Durch die zuständigen Ministerien wurde grundsätzlich die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt und eine kombinierte Förderung (Mittel aus dem Entflechtungsgesetz – GVFG, Wirtschaftsförderung – GRW und Sonderbedarfszuweisungen - SBZ) in Aussicht gestellt. Entsprechende Förderzusagen liegen jedoch noch nicht vor. 

Die Vorteile eines Abschlusses der Kreuzungsvereinbarung gegenüber der bloßen gesetzlichen Regelung bestehen für die Hansestadt Wismar darin, dass u. a. :

–        die Mitwirkungsmöglichkeiten vor und während der Bauzeit verbessert (Auftragserteilungen und Nachtragsmanagement über 50.000 €),

–        eine Kontrolle des Bauzeiten- und Finanzierungsplanes eingeführt (eindeutige Formulierungen zu Abschlagszahlungen und möglichen Zuwendungsbestimmungen),

–        konkrete Regelungen zur eigentumsrechtlichen Übernahme der Bauwerke und Straßenanlagen aufgenommen,

–        und das Recht der Mitwirkung / Mitgestaltung der Vergabeunterlage eingeräumt wurden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

   X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

5410112121/2314200

Einzahlung in Höhe von

6,00 Mio. €

Produktkonto /Teilhaushalt:

5410112121/963000

Auszahlung in Höhe von

8,35 Mio. €

 

Deckung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):

Die Deckung der finanziellen Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt der beantragten Fördermittel beim Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

   X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (Maßnahmen Nr. 5410112121)

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

   X

neu

 

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

 

 

Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)

 

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Anlagen

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