Fraktionsantrag - VO/2019/3125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert.

 

Ersatzlos gestrichen werden folgende Textpassagen:

 

§ 8 Abs. 4 Ziffer 2 Satz 2: „Die Mitglieder des Bau- und Sanierungsausschusses und deren Stellvertretung setzen sich ausschließlich aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen.“

 

§ 8 Abs. 6 Satz 2: „Die Mitglieder des Eigenbetriebsausschusses und deren Stellvertretung setzen sich ausschließlich aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen.“

 

§ 8 Abs. 7 Satz 2: „Dessen Mitglieder und deren Stellvertretung setzen sich ausschließlich aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen.“

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bau- und Sanierungsausschuss, der Eigenbetriebsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss setzen sich nach der aktuell gültigen Fassung der Hauptsetzung nur aus Bürgerschaftsmitgliedern zusammen. In Anbetracht der aktuellen Zusammensetzung der Bürgerschaft ist die Besetzung der Ausschüsse allein durch Bürgerschaftsmitglieder in ehrenamtlicher Tätigkeit kaum zu realisieren. Daher ist es erforderlich die vorgenannten Ausschüsse auch für sachkundige Einwohner zu öffnen, um entsprechende Sachkompetenz zur Bearbeitung der spezifischen Themen in die Ausschüsse zu bringen. Da nach Auskunft der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken hierzu bestehen, sollten die o.g. Textpassagen der Hauptsatzung ersatzlos gestrichen werden.

 

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