Beschlussvorlage - VO/2019/3117
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung eines Sitzes im Verwaltungsrat der Sparkasse Mecklenburg - Nordwest
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Jeske, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar schlägt der Verbandsversammlung der Sparkasse Mecklenburg – Nordwest vor, neben dem Bürgermeister als geborenes Mitglied folgende Person in den Verwaltungsrat der Sparkasse zu wählen:
_________________________
Als Stellvertreter wird benannt:
_________________________
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß § 7 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (SpkG) in Verbindung mit der Satzung der Sparkasse Mecklenburg – Nordwest sind die Organe der Sparkasse der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Die Verbandsversammlung ist nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg – Nordwest zuständig für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Stellvertreter.
Gemäß § 4 der Satzung der Sparkasse Mecklenburg – Nordwest hat der Verwaltungsrat insgesamt
9 Mitglieder, die sich wie folgt zusammensetzen:
1 Vorsitzenden: Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg (1. Stellvertreter: Bürgermeister der Hansestadt Wismar),
3 Bedienstetenvertreter der Sparkasse und
5 weitere Vertreter.
Von den 5 weiteren Vertretern entfallen 3 auf Vorschläge des Landeskreises und 2 auf die Hansestadt Wismar. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar ist geborenes Mitglied des Verwaltungsrates, sodass ein weiterer Vertreter für die Wahl in den Verwaltungsrat seitens der Hansestadt vorgeschlagen werden kann.
Gemäß § 11 Abs. 1 und 2 SpkG sind als weitere Vertreter sachkundige Bürger wählbar. Maximal 3 der 5 weiteren Vertreter können der Vertretung der Träger (Bürgerschaft bzw. Kreistag) angehören, die übrigen 1/3 müssen für die Vertretung der Träger wählbar sein. Für jede der beiden Gruppen wird ein Stellvertreter gewählt.
Gemäß § 156 Abs. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) werden die Vertreter der Gemeinden und deren Stellvertreter in den Verbandsversammlungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt. Die Wahl muss binnen zwei Monaten nach einer Kommunalwahl durchgeführt werden.
Bestimmt die Kommunalverfassung eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so können gemäß § 32 KV M-V Fraktionen und Zählgemeinschaften Vorschlagslisten erstellen, über die die Bürgerschaft in einem Wahlgang abstimmt.
In der letzten konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 26.06.2014 wurde Frau Sturbeck in den Verwaltungsrat und Frau Gustke als Stellvertreterin gewählt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 11 Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg - Vorpommern |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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