Beschlussvorlage - VO/2019/3115
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Hansestadt Wismar im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Claudia Jeske
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Jeske, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.) Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entsendet in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg neben dem Bürgermeister die folgenden Personen und deren Stellvertreter:
| Name, Vorname | Name, Vorname des Stellvertreters |
1 |
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2 |
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3 |
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4 |
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2.) Zur Wahl in den Vorstand des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg durch die Verbandsversammlung wird aus dem Kreis der unter 1.) entsandten Personen der nachstehende Vertreter benannt:
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Sachverhalt
Begründung:
Zu 1.)
In der Region Westmecklenburg mit den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Südwestmecklenburg sowie der Landeshauptstadt Schwerin wird gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG) ein regionaler Planungsverband gebildet. Zu den Aufgaben gehören u.a. nach § 9 LPlG die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der regionalen Raumentwicklungsprogramme.
Die Organe des regionalen Planungsverbandes sind nach § 14 Abs. 1 LPlG die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand.
Die Verbandsversammlung besteht aus den Landräten, Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte, den Oberbürgermeistern der großen kreisangehörigen Städte, den Bürgermeistern der Mittelzentren sowie aus weiteren Vertretern.
Jeder Landkreis, kreisfreie Stadt, jede große kreisangehörige Stadt und jedes Mittelzentrum entsendet für je angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Dabei wird auf die Zahl der großen kreisangehörigen Städte der Oberbürgermeister angerechnet.
Per 30.06.2018 betrug die Einwohnerzahl 44.433, sodass die Hansestadt Wismar neben dem Bürgermeister vier weitere Vertreter in die Verbandsversammlung entsendet.
Entsprechend § 5 Abs. 4 Nr. 2 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (im Folgenden: Verbandssatzung) wird für den Fall der Verhinderung für die weiteren Vertreter je ein Stellvertreter von der Bürgerschaft gewählt.
Gemäß § 156 Abs. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) werden die Vertreter der Gemeinden und deren Stellvertreter in den Verbandsversammlungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt. Die Wahl muss binnen zwei Monaten nach einer Kommunalwahl durchgeführt werden.
Bestimmt die Kommunalverfassung eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so können gemäß § 32 KV M-V Fraktionen und Zählgemeinschaften Vorschlagslisten erstellen, über die die Bürgerschaft in einem Wahlgang abstimmt.
Nach § 5 Abs. 2 S. 2 der Verbandssatzung ist in die Verbandsversammlung als weiterer Vertreter wählbar, wer die Wählbarkeit für die Stadtvertretung besitzt. Die weiteren Vertreter müssen weder der Stadtvertretung angehören, noch Mitglied einer Partei sein.
Zu 2.)
Der Verbandsvorstand besteht gemäß § 14 Abs. 4 LPlG und § 10 der Verbandssatzung aus insgesamt 12 Mitgliedern:
- Landrat Landkreis Nordwestmecklenburg
- Landrat Ludwigslust-Parchim
- Oberbürgermeister Schwerin
- Bürgermeister Wismar
- 2 von 4 Bürgermeister der Mittelzentren Parchim, Ludwigslust, Hagenow und Grevesmühlen
- 6 weitere Vorstandsmitglieder, die aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt werden. Jedes Mitglied der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes kann hierzu Wahlvorschläge unterbreiten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 14 Landesplanungsgesetz, § 5 Satzung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg |
