Beschlussvorlage - VO/2019/3111
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut M-V"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT)
- Bearbeiter:
- Anja Sauck
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.2 Abt. Personal, Organisation und Digitalisierung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sauck, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.06.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Mitglied im Zweckverband „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“. Der Zweckverband Kommunales Studieninstitut M-V nimmt die Aufgabe wahr, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der im Verbandsgebiet gelegenen Gemeinden, Landkreise, Ämter und Zweckverbände im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fachlich qualifiziert aus- und fortzubilden sowie die nach den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.
Neben dem Verbandsvorsteher ist die Verbandsversammlung ein Organ des Zweckverbandes, welches für alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes zuständig ist. Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Verbandssatzung aus zwei Mitgliedern je Verbandsmitglied, der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie einer sogenannten weiteren Vertreterin bzw. eines weiteren Vertreters. Letztere können auch leitende Mitarbeiter der Verwaltung sein.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung i.V.m. § 156 Abs. 3 und 4 KV M-V hat die Wahl der weiteren Vertreterin bzw. des weiteren Vertreters sowie einer Stellvertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode binnen zwei Monaten nach der Kommunalwahl zu erfolgen.
Der zur Wahl vorgeschlagene Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Herr Michel Ohlerich, hat die Hansestadt Wismar bereits seit Oktober 2016 in der Verbandsversammlung des Kommunalen Studieninstitutes vertreten (VO/ 2016/1954). Herr Ohlerich ist Abteilungsleiter der Abteilung Personalverwaltung und somit u.a. auch verantwortlich für den Aufgabenbereich Aus- und Fortbildung. Die allgemeinen Regelungen und die Überwachung der Ausbildung der Auszubildenden inklusive der Einsatzplanung sowie die Organisation der allgemeinen Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung liegen in die Zuständigkeit der Abteilung Personalverwaltung. Aufgrund dieses Fachbezugs kann Herr Ohlerich als Abteilungsleiter die Interessen der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern“ angemessen vertreten.
Als Stellvertretung des mit dieser Vorlage zu wählenden Vertreters wird Herr Dr. Christoph Grützmacher vorgeschlagen. Herr Dr. Grützmacher ist seit April 2019 Leiter des Amtes für Zentrale Dienste, dem auch die Abteilung Personalverwaltung zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang ist die Amtsleitung mit der Arbeit der Abteilung Personalverwaltung vertraut und ebenso eine angemessene Interessenvertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsorten unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Es werden Reisekosten für die Teilnahme an den Verbandsversammlungen fällig, die abhängig von der Anzahl der Sitzungen und den Veranstaltungsortes unterschiedlich hoch ausfallen und daher nicht genau beziffert werden können.
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 4 Abs. 1 und 2 Satzung des Kommunalen Studieninstitutes i.V.m. § 156 Abs. 3 KV M-V |
