Beschlussvorlage - VO/2019/3113
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2019 für das Förderprogramm "Modellprojekt Smart Cities - Stadtentwicklung und Digitalisierung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Anja Danigel-Ousaouri
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60 BAUAMT; 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Verantwortlich:
- Dr. Fanger, Henrik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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04.06.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.06.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Die Digitalisierung ist inzwischen in vielen Lebensbereichen Realität geworden. Sie wird künftig fast alle Bereiche von Verwaltung, Wirtschaft und Stadtgesellschaft beeinflussen. Für die digitale Transformation brauchen die Städte wie Wismar Offenheit gegenüber neuen Technologien und einen starken Zielbezug, um sie mit Bedacht und Weitblick nutzen zu können. Digitalisierung soll dabei unterstützen, die Stadtentwicklung sozial verträglich, gerecht sowie energie- und ressourceneffizient zu gestalten. Eine „Smart City“ stellt die Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt des Handelns, fördert umweltfreundliche Mobilitäts- und Energiekonzepte, entwickelt innovative Lösungen zur Sicherung kommunaler Aufgaben und stärkt die lokale Wertschöpfung durch passende Infrastrukturangebote.
Die Bundesregierung will die digitale Modernisierung der Kommunen durch Smart-City-Modellprojekte weiter vorantreiben. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, werden daher die Entwicklung integrierter Smart-City-Strategien und deren Umsetzung finanziell unterstützt. Mit den Modellprojekten wird die digitale Transformation von Wirtschafts- und Verwaltungsabläufen in Test- und Experimentierfeldern gefördert, um für die Kommunen und ihre Bürger auf regionaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für die zentralen Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden. Die Städte müssen hierzu die strategischen Handlungsfelder und Ziele der Smart City für sich identifizieren und definieren, um die digitale Transformation im Sinne dieser Ziele aktiv zu gestalten.
Insgesamt sollen über einen Zeitraum von 10 Jahren in 4 Staffeln 50 Modellprojekte mit 750 Mio. Euro gefördert werden. Im Rahmen der 1. Staffel werden 10 Modellprojekte aus dem gesamten Bundesgebiet ausgewählt. Hierfür steht ein Fördervolumen von 150 Mio. Euro für 2019 zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für diesen Aufruf endete am 17. Mai 2019. Die Hansestadt Wismar hat fristgerecht eine Bewerbung zum Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities“ eingereicht (Bewerbungsunterlagen siehe Anlage).
Ziel der Bewerbung ist die Finanzierung der Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung der Verwaltung, der Eigenbetriebe und der Beteiligungsunternehmen. Diese Digitalstrategie soll sodann in das bestehende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) eingebunden werden. Dabei gilt es, die bereits initiierten Teilprojekte zu koppeln und in die Digitalstrategie zu integrieren. Zu diesen Teilprojekten gehören:
- die Integration der Serviceplattform MV des Landes Mecklenburg-Vorpommern in die Kommunalverwaltung,
- die Ergebnisse des Programms Digitale Städte und Regionen des Städte- und Gemeindestages und der Deutschen Telekom sowie
- die technischen Neuerungen, die in der Seehafen Wismar GmbH, der Stadtwerke Wismar GmbH und dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar stattfinden.
Bei der Konzeption der integrierten Digitalstrategie dient die „Smart-City-Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“ des Bundes als Leitfaden. Die Strategie wird in verschiedene Themenblöcke gegliedert: Smarte Mobilität (inkl. Parkraum), smarter Einzelhandel, smarter Tourismus und smarte Verwaltung. Außerdem ist die Hansestadt Wismar bestrebt, die örtliche Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren miteinzubeziehen. Vorgesehen ist ein zweistufiges Bürgerbeteiligungsverfahren, angelehnt an das Vorgehen bei anderen Stadtplanungsprojekten (u. a. mit Workshops).
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o. g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 65% durch den Bund. Es besteht aber die Möglichkeit einer 90%igen Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein Eigenanteil von 10% durch die Kommune getragen werden muss. Bei einem geplanten Ausgabevolumen von 1.834.169,98 € (Umsetzungszeitraum: 2020-2023) für die Smart-City-Strategie der Hansestadt Wismar und deren Realisierung würde dies bedeuten, dass lediglich ein Eigenanteil von 183.417,01 € bereitgestellt werden müsste, der sich auf die entsprechenden Projektteilnehmer verteilen würde.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von | 1.800.000 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von | 1.800.000 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von | 1.800.000 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von | 1.800.000 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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134,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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